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Indirekte Steuern

Beim Einkauf an der Kasse, beim Tanken oder auch beim Bezahlen der Stromrechnung oder Handwerkerrechnung wird man mit indirekten Steuern konfrontiert. Für Dienstleistungen, Verträge und Einkäufe wird sie fast immer fällig und erhoben.

Steuern werden in Deutschland entweder als indirekte Steuern oder direkte Steuern erhoben. Indirekte Steuern sind wie die Stromsteuer und der Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer vor allem Verbrauchssteuern – also Steuern auf Güter, Waren und Dienstleistungen, die man aus verschiedenen Gründen durch sein Konsumverhalten „erwirbt“.

Das Gegenteil sind direkte Steuern: Diese werden unabhängig vom Konsumverhalten immer entrichtet – z. B. die Abgeltungsteuer, die Kfz Steuer oder die Einkommensteuer. Hierbei handelt es sich um direkte Steuern, da die Person von der sie erhoben werden diese auch direkt an das Finanzamt bezahlen muss.

Neben der bereits erwähnten Stromsteuer oder Umsatzsteuer zählen hierzu auch die Mineralölsteuer, die Tabaksteuer, die Lotteriesteuer und viele andere. Allen gemeinsam ist, dass sie zwar stets vom Kunden erst einmal bezahlt werden müssen, dieser sie aber nicht direkt an das Finanzamt bezahlen muss, sondern durch denjenigen, der sie vom Kunden verlangt. Indirekte Steuern werden somit dadurch charakterisiert, dass sie indirekt durch einen Dritten an das Finanzamt gezahlt werden müssen.

Um das an einem Beispiel zu zeigen: Sowohl die Einkommensteuer (direkte Steuer) als auch die Tabaksteuer (indirekte Steuer) müssen an das Finanzamt bezahlt werden.

Die Einkommensteuer wird vom Finanzamt auf das zu versteuernde Einkommen und Einkünfte aus Selbständigkeit, freiberuflicher Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung oder Land- und Forstwirtschaft erhoben. Hier wird der Gewinn aus dieser Tätigkeit nach einem festen Satz besteuert, der sich nach der Höhe des Gewinns richtet – diese Steuer wird direkt auf das Einkommen erhoben und der Steuerschuldner ist der, der das Einkommen erzielt hat und die Steuer direkt an das Finanzamt abführen muss.

Wer eine Packung Zigaretten kauft, der muss ebenfalls Steuern zahlen, in diesem Fall die Tabaksteuer. Diese Steuer wird aber nicht direkt an das Finanzamt bezahlt, sondern an den Verkäufer der Zigaretten. Der Verkäufer ist anschließend in der Pflicht, die vom Kunden bezahlte Steuer an das Finanzamt weiterzuleiten. Man bezahlt also indirekt die Tabaksteuer an das Finanzamt.

Die Aufteilung in direkte und indirekte Steuern macht für den Staat aus folgenden Gründen Sinn: Die direkten Steuern bieten dem Finanzamt eine feste Bemessungsgrundlage, was an Steuern erhoben werden kann. Denn wer ein bestimmtes Einkommen erzielt, der muss eben hierfür die veranlagte Steuer bezahlen – ob er will oder nicht.

Die indirekten Steuern sind für das Finanzamt nicht fest kalkulierbar, da es nicht bestimmen kann, wie viele Waren oder Dienstleistungen verkauft werden. Mit der indirekten Steuer lässt sich jedoch eine Lenkungswirkung entfalten – so werden Güter, die der Staat als positiv bewertet, z. B. Grundnahrungsmittel, billiger und Güter, deren hoher Verbrauch der Staat als negativ bewertet, z. B. Drogen wie Alkohol und Tabak oder wertvolle Ressourcen wie Kraftstoffe, teurer und damit seltener verkauft.