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Bundesweites Register für Kfz Steuersünder

Bei der Zulassung eines neuen Kfz gibt es viele Hürden – ohne eine Haftpflichtversicherung oder zumindest eine vorläufige Deckungszusage der Haftpflichtversicherung kann man ein Auto nicht anmelden. Auch das Fehlen anderer wichtiger Dokumente führt zu einer Ablehnung des Antrags. Aber auch wer die Kfz Steuer nicht ordentlich bezahlt hat, wird Probleme bekommen.

Denn: Sollte man mit der Zahlung der Kfz Steuer im Rückstand sein, so darf kein neues Kfz angemeldet werden. Im Zuge der Umwandlung der Kfz Steuer in eine Bundessteuer (vormals: Landessteuer) wird nun auch erstmals ein bundesweites Register für Kfz Steuersünder eingerichtet, das heißt, dass seitens er Finanzämter Rückstände bei der Bezahlung der Kfz Steuer nun bundesweit einheitlich erfasst werden.

Bisher war es nämlich noch möglich, dass man in einem Bundesland ein Kfz anmelden konnte, wenn man mit der Kfz Steuer in einem anderen im Rückstand war. Da die Kfz Steuer bis vor kurzem noch Ländersache war, gab es auch bei Inhabern von Zweitwohnsitzen keinen echten Datenaustausch zwischen den Ländern. Wer es drauf anlegte, konnte somit in einem jeweils anderen Bundesland mit der Kfz Steuer im Rückstand sein und trotzdem ein neues Kfz anmelden. Zukünftig ist das nicht mehr möglich.

Aber: Im Rückstand sein, heißt nicht, dass die jährliche Kfz Steuer bezahlt sein muss – entscheidend ist, dass das Finanzamt versucht hat, die Steuer einzutreiben, z. B. in Form der Überweisung wenn eine Lastschriftzahlung vereinbart wurde, aber mangels Deckung des Kontos dies nicht konnte. Auch eine Zusendung des Kfz Steuerbescheids gilt nicht als Rückstand, sondern nur, falls es sich um eine Mahnung handeln sollte.

Das Problem besteht z. B., wenn man zusätzlich zu einem angemeldetem Kfz ein neues anmelden möchte, aber die Kfz Steuer für das bereits angemeldete Kfz noch nicht bezahlt oder noch nicht vom Finanzamt eingezogen wurde. In diesem Fall liegt keine Steuerschuld vor.