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Ausbildungsfreibetrag für Kinder

Grundsätzlich beteiligt sich der Staat an den kosten, die Eltern für die Ausbildung ihrer Kinder entstehen. Deswegen wird beispielsweise das Kindergeld bzw. der Kinderfreibetrag gewährt – eine große Entlastung für die Eltern. Doch nicht nur der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld werden gewährt, sondern unter ganz bestimmten auch der so genannte Ausbildungsfreibetrag.

Der Ausbildungsfreibetrag gilt für auswärts untergebrachte und volljährige Kinder, die sich in einer Berufsausbildung befinden. Offiziell wird dieser Ausbildungsfreibetrag eigentlich Freibetrag für die Abgeltung des Sonderbedarfs bei Berufsausbildungen von volljährigen Kindern genannt. Höhere Aufwendungen, die Steuerzahlern beispielsweise dann entstehen, wenn die Kinder bzw. das Kind eine Schule im Ausland besucht, werden darüber hinaus prinzipiell nicht anerkannt.

Der Ausbildungsfreibetrag ist nicht für minderjährige Kinder gedacht, denn bei diesen deckt der Erziehungsfreibetrag den allgemeinen Ausbildungsbedarf der Kinder ab – ausgenommen ist nur das Schulgeld, das an Privatschulen gezahlt werden muss. Sofern die Berufsausbildung nicht während des ganzen Kalenderjahres vorliegt, zum Beispiel weil Ausbildungsbeginn erst im September war, so findet eine zeitanteilige Berücksichtigung des Ausbildungsfreibetrag statt: ein Zwölftel des Jahresbetrages pro Monat.

Der Ausbildungsfreibetrag muss gemäß § 33a Abs. 2 EStG beantragt werden, ansonsten erhalten ihn die Eltern nicht. Beantragt wird der Freibetrag im Zuge der Einkommensteuererklärung auf Seite 2 der Anlage Kind.

Ausbildungsfreibetrag Höhe
Wenn das Kind die Berufsausbildung in Deutschland absolviert und nicht bei den Eltern bzw. dem Erziehungsberechtigten zuhause wohnt, so liegt der Ausbildungsfreibetrag nach § 33 a Abs. 2 EStG bei 924 Euro. Wohnt das Kind jedoch zuhause, so liegt der Freibetrag bei 0 Euro.

Sofern das Kind im Ausland wohnt bzw. nicht in Deutschland die Berufsausbildung absolviert, so orientiert sich der Ausbildungsfreibetrag immer an der so genannten Ländergruppe, der das Land, in dem das Kind sich befindet, innehat: In Ländergruppe 1 liegt der Ausbildungsfreibetrag bei 924 Euro, in Ländergruppe 2 bei 693 Euro, in Ländergruppe 3 bei 462 Euro und schließlich in Ländergruppe 4 bei 231 Euro.

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