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Kinder bei den Großeltern – Kindergeld für die Eltern?

Aufgrund der Situation am Arbeitsmarkt stehen viele Eltern vor der Herausforderung, wie sie flexibel genug für den Arbeitsplatz sein können und gleichzeitig die Betreuung der Kinder sichergestellt ist. Durch den Trend bzw. die Rückbesinnung zu den sogenannten 3- Generationen-Haushalten scheint dieses Problem gelöst – doch gerade beim Kindergeld können neue auftreten.

Wer bekommt das Kindergeld?

Das Problem aus Sicht der Familienkasse: Werden die Kinder durch die Großeltern betreut, weil die Eltern aufgrund ihrer beruflichen Situation dies nicht voll wahrnehmen können, beispielsweise wenn sie einen doppelten Haushalt in einer anderen Stadt führen und die Kinder nur am Wochenende betreuen können, leben diese im Haushalt der Großeltern.

Die Familienkasse tendierte in der Vergangenheit hier dazu, den Großeltern der Kinder das Kindergeld auszuzahlen, statt den eigenen Eltern – auch wenn diese für den Unterhalt der Kinder trotz der Betreuung durch die Großeltern aufkamen.

Betreuungsschwerpunkt nicht entscheidend!

Aber: Die mehrheitliche Kinderbetreuung durch die Großeltern allein rechtfertigt noch nicht die Annahme, dass die Kinder automatisch deren Haushalt zuzurechnen sind. Falls es sich um einen Mehrgenerationenhaushalt bzw. einen 3 Generationenhaushalt handelt – wie dieser aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation und des Flexibilitätsdrucks und auch hinsichtlich der Betreuung der eigenen Eltern im eigenen Haushalt immer häufiger anzutreffen ist – so gilt § 64 Einkommensteuergesetz, wonach die Eltern nach wie vor, außer bei einer Abtretung des Anspruchs, die Anspruchsberechtigten sind.

So urteile das Finanzgericht Sachsen beispielsweise in seinem Urteil Az. 6 K 1169/08, dass dieser Umstand explizit in § 64 Abs. 2 Satz 5 geregelt ist und der Betreuungsschwerpunkt und der Betreuungsanteil allein nicht dagegen spricht, dass die Mutter das Kindergeld nicht ausgezahlt bekommen kann.

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1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • Möbius schrieb am 8. März 2013:

    Eltern leben in Spanien. 2 Kinder studieren in Deutschland, ohne BaföG, kein Kindergeld in Spanien. Wir Großeltern leben in Deutschland und betreuen die Enkel. Haben die Kinder Anspruch auf Kindergeld?