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Steuervorteile bleiben nach Klage erhalten

Die Finanzgerichte in Deutschland können sich nicht gerade über zu wenig Arbeit beschweren, denn ständig wird gegen ein neues Gesetz geklagt, welches Steuerzahler steuerlich benachteiligt. Und an Steuergesetzen und Steuerreformen besteht fast jedes Jahr kein Mangel. Aber: Sollte im Rahmen einer Klage festgestellt werden, dass man bevorteilt wurde, ist das kein Nachteil.

Das heißt, dass man als Steuerzahler nicht nach einer Klage schlechter gestellt werden darf als zuvor, wenn man Steuervorteile genossen hat, die im Rahmen einer Klage als unrechtmäßig eingestuft wurden. Der Fehler des Finanzamts darf somit nicht von diesem korrigiert werden, nur weil das Finanzgericht feststellte, dass der Kläger diese überhaupt nicht hätte erhalten dürfen.

Bei den üblichen Klagen gegen neue Gesetze ist das in der Regel unerheblich, da in diesem Fall der strittige Punkt in der Steuererklärung als vorläufig vermerkt wird – das heißt, dass bei einem Rückgriff auf Rechtsmittel diese erst einmal ausgesetzt wird. Das war beispielsweise bei der Pendlerpauschale oder dem häuslichen Arbeitszimmer der Fall, wo eingereichte Belege nicht direkt in der Steuererklärung anerkannt wurden, aber für den Fall, dass sich aufgrund eines Urteils die Lage ändert, eine rückwirkende Anerkennung möglich ist.

Aber: Werden Steuervorteile gewährt, z. B. im Rahmen von Förderungen oder speziellen steuerlichen Vergünstigungen, besteht in der Regel keine Vorläufigkeit aufgrund einer Nichtanerkennung, sondern weil die Kläger der Meinung sind, dass das Finanzamt hier deutlich zu wenig angesetzt hat und dem Kläger aufgrund gesetzlicher Regelungen mehr zusteht.

Sollte durch das Finanzgericht anschließend bei einer Klage festgestellt werden, dass nicht nur nicht mehr Vergünstigungen als Steuervorteil in Anspruch genommen werden dürfen, sondern dass die bisher gewährten Steuervorteile überhaupt nicht hätten gewährt werden dürfen, da die entsprechenden Voraussetzungen gar nicht bestanden haben, so darf das Finanzamt diese nicht rückwirkend streichen – oder das Finanzgericht.

Denn als Steuerzahler darf man zwar stets durch eine Klage bessergestellt werden, aber nicht nachträglich schlechter gestellt werden, nur weil das Gericht im Verfahren festgestellt hat, dass das Finanzamt einen Fehler gemacht hat.

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