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	<title>Kommentare zu: Arbeitszimmer: Welche Kosten kann man von der Steuer absetzen?</title>
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		<title>Von: Bert Vorbeck</title>
		<link>http://www.steuerncheck.net/kosten-arbeitszimmer-steuer-absetzen/#comment-213</link>
		<dc:creator>Bert Vorbeck</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Aug 2012 17:17:12 +0000</pubDate>
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		<description>Arbeitsmittel: Zum Arbeitszimmers gehört ein Teppich. Das Finanzamt erkennt diesen Einrichtungsgegenstand nicht als absetzbares Arbeitsmittel an, sondern rechnet ihn als Ausstattungsgegenstand unter die Pauschale.Konkrekt geht es um die Verlegung eines nicht verklebten Teppichbodens.Kauf und Verlegung wurden nicht anerkannt. Gibt es eine Gerichtsentscheidung dazu?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Arbeitsmittel: Zum Arbeitszimmers gehört ein Teppich. Das Finanzamt erkennt diesen Einrichtungsgegenstand nicht als absetzbares Arbeitsmittel an, sondern rechnet ihn als Ausstattungsgegenstand unter die Pauschale.Konkrekt geht es um die Verlegung eines nicht verklebten Teppichbodens.Kauf und Verlegung wurden nicht anerkannt. Gibt es eine Gerichtsentscheidung dazu?</p>
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