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Kosten für Steuerberater von der Steuer absetzen

Der deutsche Steuerdschungel wartet mit einigen Tücken und Fallen auf und alle kennt meist nur ein Steuerberater. Gerade wenn man verschiedene Einkommen und Einkünfte hat oder als Selbständiger kein Kleingewerbetreibender ist, übersieht man oft viele Möglichkeiten, wie man noch die Steuern mindern kann.

Ein Steuerberater ist eine klare Hilfestellung – jedoch schreckt man angesichts der Gebühren oft davor zurück, überhaupt einen Steuerberater zu beschäftigen, da die Kosten für ihn kaum der Ersparnis wehrt seien und man somit noch mehr, zusätzlich zur Steuerlast, bezahlen muss.

Gerade Unternehmen mit größeren Umsätzen und mehreren Auftragsfeldern, sowie Privatpersonen mit einem hohen Einkommen aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen, auch zusätzlich zum eigenen Einkommen, sind sich oft nicht all der Möglichkeiten im Klaren, abseits des Bekannten, was überhaupt noch alles von der Steuer abgesetzt werden kann.

Die hier zu erwartende Steuerersparnis allein ist oft äquivalent zu den Kosten eines Steuerberaters, d. h.: Er bezahlt sich im Grunde selbst anhand der von ihm zusätzlich erwirtschafteten Steuerminderung. Dazu kommt, dass man auch die Kosten für einen Steuerberater von der Steuer absetzen kann – und zwar zu 100 %. Die Gebühren für einen Steuerberater fallen somit ebenfalls steuermindernd aus.

Welche Kosten hierbei abgesetzt werden können ist dabei nachrangig. Sowohl Beratungskosten, als auch die tatsächliche Anfertigung einer Steuererklärung sind genauso von der Steuer absetzbar wie die Gebühren für die Erstellung der Buchhaltung, falls man diese nicht im Vorfeld selber machen möchte, sondern nur den klassischen „Schuhkarton mit Belegen“ beim Steuerberater abgibt.

Ein Steuerberater soll zwar objektiv abrechnen, aber in der Praxis wird hier und da zugunsten des Kunden abgerechnet, z. B. falls man nur geringfügig über der Progressionsstufe liegen sollte. Hier erschrecken dann zwar die Mehrkosten, jedoch stehen dem oft wesentlich höhere Steuern gegenüber, die man alternativ beim Überschreiten einer Progressionsstufe zahlen müsste.

Falls bei der Steuererklärung Fehler gemacht werden, die sowohl finanzielle als auch strafrechtliche Folgen haben könnten, so hat man mit einem Steuerberater eine Rückversicherung, da diese Schäden nicht selbst, sondern von der Haftpflichtversicherung des Steuerberaters getragen werden müssen.

Ein Steuerberater ist natürlich nicht in jedem Fall empfehlenswert. Gerade wenn man nur wenige Einkünfte und Vermögen hat oder das Tagesgeschäft eines Kleinunternehmens sehr überschaubar ist, lohnt es sich, Vorwissen vorausgesetzt, die Steuererklärung eher selbst zu machen oder als Arbeitnehmer einen Lohnsteuerhilfeverein zu nutzen. Dieser kann günstiger als ein Steuerberater ausfallen.

Gerade bei einer Steuererklärung, auch wenn ein Steuerberater hiermit schneller fertig ist und weniger Gebühren anfallen, die sehr überschaubar ist, lohnt es sich somit nicht. Zwar kann man auch hier die Kosten für einen Steuerberater von der Steuer absetzen, aber sie dürften die Steuerersparnis nur in Ausnahmefällen wert sein.