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Steuer auf Krankengeld

Wer langfristig erkranken sollte und arbeitsunfähig sein sollte, der kann nach dem Auslaufen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall seitens des Arbeitgebers das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Dieses ist zwar an sich steuerfrei, aber es unterliegt einer indirekten Versteuerung durch den Progressionsvorbehalt.

Die Steuerfreiheit des Krankengelds sagt somit nur aus, dass dieses an sich nicht direkt besteuert werden darf und z. B. von der Lohnsteuer oder Einkommensteuer befreit ist. Die Zahlung des Krankengelds ist jedoch dem Progressionsvorbehalt unterworfen und somit einer indirekten Besteuerung, da durch den Progressionsvorbehalt der Steuersatz des steuerpflichtigen Einkommens erhöht wird.

Das Krankengeld ist ebenfalls nicht von allen Abzügen der gesetzlichen Pflichtversicherung befreit – so werden auch auf das Krankengeld die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung erhoben, nicht jedoch für die Krankenversicherung, da das Krankengeld von dieser bezahlt wird.

Die Höhe des Krankengelds richtet sich stets nach den Bruttobezügen und dem Nettoeinkommen. Es wird maximal 70 % des Bruttolohns und 90 % des Nettolohns gezahlt – wer 2.200 Euro Bruttolohn und 1.300 Euro Nettolohn erhält, der erhält somit maximal 1.170 Euro Krankengeld (90 % des Nettolohns) ohne noch anfallende Versicherungsabzüge, auch wenn der Anspruch bei 1.540 Euro (70 % des Buttolohns) liegt.

Das Krankengeld wird ebenfalls durch den Erhalt weiterer Bezüge, z. B. falls man ein zusätzliches Einkommen aus einer weiteren Tätigkeit bezieht, gemindert.

Die Steuer auf das Krankengeld ergibt sich aus dem Progressionsvorbehalt. Mit diesem Verfahren wird der Steuersatz auf das Gesamteinkommen bestehend aus zu versteuerndem Nettoeinkommen und steuerfreiem Krankengeld ermittelt und auf das zu versteuernde Nettoeinkommen angewandt, was zu einer höheren Einkommensteuerlast führt.

An einem Beispiel: Hans erhält 1.300 Euro Nettolohn pro Monat und für 3 Monate Krankengeld in Höhe von 1.170 Euro. Das jährliche Gesamteinkommen liegt somit bei 15.210 Euro (9 x 1.300 Euro Nettolohn + 3 x 1.170 Krankengeld) – der steigt aufgrund des Progressionsvorbehalts von 5,49 % (11.700 Euro Nettolohn) auf 9,61 %.

Somit müssen statt 642,00 Euro Einkommensteuer 1.124,37 Euro Einkommensteuer durch den erhöhten Steuersatz auf das zu versteuernde Einkommen bezahlt werden. Die indirekte Steuer auf das Krankengeld beträgt somit 482,37 Euro.