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Kredit mit Lebensversicherung – Steuern sparen

Ein Kredit verbunden mit einer Lebensversicherung wird oft nicht nur als die perfekte Symbiose angepriesen, einen Kredit abzusichern und gleichzeitig sogar noch mit einem Gewinn aus diesem herauszugehen, sondern auch als Steuersparmodell, vor allem wenn es um den Erwerb oder den Bau von Immobilien geht, die vermietet werden sollen.

Der Gedanke, der diesem Steuersparmodell zugrunde liegt ist die mögliche Steuerersparnis durch die Abschreibung der Zinsen über die Werbungskosten und damit eine Minderung des steuerpflichtigen Einkommens / Gewinns als auch die mögliche Inanspruchnahme einer Steuervergünstigung bei der Ausschüttung der Lebensversicherung. Jedoch hat diese Grundüberlegung aufgrund der bestehenden Gesetzeslage verschiedene Haken.

Denn die Steuervorteile einer Lebensversicherung, insbesondere der der hälftigen Besteuerung bei einer Ausschüttung der kapitalbildenden Lebensversicherung, werden nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

Die Beiträge zu einer Kapitallebensversicherung kann man zwar als private Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen, jedoch nur bis zu einem Höchstbetrag von 13.600 Euro pro Jahr – in diesen fließen jedoch auch die Pflichtbeiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen und Sozialversicherungen ein. Vor allem bei hohen Einkommen ist dieser Betrag oft ausgereizt oder bereits sehr stark in Anspruch genommen – wer bereits Beitragskosten von mehr als 1.133 Euro pro Monat haben sollte, der profitiert somit nicht mehr davon.

Bei einem Kredit, der mit einer Lebensversicherung abgesichert wird, wird de facto während der Laufzeit die Leihsumme nicht zurückgezahlt, sondern es werden lediglich Zinsen gezahlt – die eigentliche Tilgung fließt in die Lebensversicherung ein. Daraus resultiert eine bis zum Ende der Laufzeit höhere Zinslast als bei einem konventionellen Kredit, bei welchem diese stetig abnimmt aufgrund der Tilgung des Kredites.

Interessant aus steuerlicher Sicht ist hierbei, dass der Kredit an sich nicht im Rahmen der Werbungskosten bei einer Vermietung geltend gemacht werden kann, aber die Kosten für einen Kredit – und das sind eben auch Zinsen. Durch eine dauerhaft hohe Zinslast kann den Einnahmen aus einer Vermietung, nicht bei einer Selbstnutzung, somit die hohe Zinslast entgegengestellt und das steuerpflichtige Einkommen abgesenkt werden.

Die hälftige statt der vollen Besteuerung der Erträge der Lebensversicherung ist grundsätzlich daran gebunden, dass die Lebensversicherung erst nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt wird und eine Mindestlaufzeit von 12 Jahren aufweist – jedoch gilt bei einer Immobilienfinanzierung, dass die hälftige Besteuerung nur dann gewährt wird, wenn dem Kredit, der mit einer Lebensversicherung abgesichert wurde:
– keine Forderung gegenüberstehen darf und
– die Auszahlung der Lebensversicherung die Kreditsumme nicht übersteigen darf.

In der Praxis heißt das, dass die Bank eine damit finanzierte Immobilie nicht als zusätzliche Sicherheit neben der Lebensversicherung verlangen darf und dass die Erträge und die Auszahlung der Lebensversicherung stets unter der Kreditsumme liegen müssen und somit der Kredit nicht zu 100 % abgedeckt ist – vor allem die fehlende 100 % Deckung wird nur wenige Banken dazu bewegen, eine Immobilie nicht als zusätzliche Forderung zu verlangen.

Konkret heißt das für

Selbstnutzer,

dass diese die höhere Zinslast steuerlich nicht abschreiben können, sondern höchsten die Beiträge zur Lebensversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen geltend machen können – die Beiträge zur Lebensversicherung können jedoch selten zu 100 % von der Steuer abgesetzt werden, da die Vorsorgeaufwendungen meist durch eine private Rentenversicherung oder die gesetzlichen Pflichtversicherungen ausgeschöpft sein dürften.

Vermieter,

die damit eine Immobilie zur Vermietung finanzieren wollen, dass diese nur im Rahmen der Werbungskosten die höheren Zinsen der Finanzierung von der Steuer absetzen können.

Der Steuervorteil der hälftigen Besteuerung lohnt sich bei Selbstnutzern und Vermietern nur eingeschränkt, da dieser nur bei einer Forderungsfreiheit der Immobilie gewährt wird und auch nur dann, wenn eine Finanzierungslücke zwischen Kapitallebensversicherung und Kreditsumme besteht – es muss am Ende somit immer zusätzlich separat für die Kreditrückzahlung, wenn möglicherweise auch nur gering, angespart werden. Der Ziel, dass man am Ende des Kredits noch mit Gewinn aus der Lebensversicherung herausgeht und „etwas zurückbekommt“, wird somit verfehlt.

Ob sich diese Art der Finanzierung lohnt, sollte deswegen sehr genau durchgerechnet werden – empfehlenswert ist dies nur dann, wenn man so deutlich mehr Steuern sparen kann und die gesparten Steuern die höhere Zinslast übersteigen.

Wir von Steuerncheck.net sehen dieses Modell kritisch, denn: Kleine Einkommen, die im Idealfall alle 3 Steuervorteile nutzen können, unterliegen ohnehin einer geringeren Steuerlast – große Einkommen profitieren kaum von der steuerlichen Begünstigung, da sie im schlechtesten Fall nur den höheren Werbungskostenabzug bei der Vermietung nutzen können, der selten das mehr an Zinsen steuerlich ausgleichen kann.