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Steuern sparen mit Lebensversicherung

Die Möglichkeiten für Nichtselbständige Steuern zu sparen sind im Vergleich zu Selbständigen leider weitaus weniger umfassend und großzügig angelegt. Trotzdem gibt es auch hier die Möglichkeiten, mit „Verlusten“ die eigene Steuerlast zu mindern und trotzdem Vermögen aufzubauen.

Die Lebensversicherung ist eine dieser Möglichkeiten um Steuern zu sparen – und das sogar zweifach. Zu beachten ist hierbei, dass mit der Risiko Lebensversicherung weitaus weniger Steuern als mit der Kapital Lebensversicherung gespart werden können.

Die Beiträge zur Lebensversicherung, sowohl zur Risiko Lebensversicherung als auch zur Kapital Lebensversicherung, können als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer abgesetzt werden. Aber: Es kann hier nur der Höchstbetrag von 13.600 Euro genutzt werden, in den auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Krankenversicherung einfließen.

Sollte durch die gesetzliche Rentenversicherung der Vorsorgeaufwand bereits ausgeschöpft sein, oder durch andere Versicherungen, die man auch von der Steuer absetzen, können die Beiträge zur Risikolebensversicherung und zur Kapitallebensversicherung nicht mehr steuerlich geltend gemacht und man keine Steuern sparen mit der Lebensversicherung.

Zwar sind die Beiträge zur Risiko als auch zur Kapital Lebensversicherung von der Steuer absetzbar, aber vor allem die Kapital Lebensversicherung eignet sich sehr gut zum Steuern sparen wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden.

Die Kapital Lebensversicherung für sich genommen ist keine gute Anlageform, da sie, obwohl vergleichbar mit einer lang laufenden Festgeldanlage, eher durchschnittlich verzinst wird.

So fällt für die Auszahlung der Kapitallebensversicherung zuzüglich der Überschüsse (Zinsen, Zuschüsse oder Renditen), wenn sie vor dem 31.12.2008 abgeschlossen wurde, keine Steuer an – allerdings kann man die Beiträge auch nicht mehr von der Steuer absetzen.

Sollte die Kapital Lebensversicherung nach dem 31.12.2008, also ab dem 1.1.2005, abgeschlossen worden sein, so muss man die Auszahlung der Kapitallebensversicherung samt Überschüssen voll versteuern. Sollte die Kapital Lebensversicherung aber eine Laufzeit von mehr als 12 Jahren haben und erst nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt werden, so unterliegt die Auszahlung zzgl. der Überschüsse nur dem halben Steuersatz und die Beiträge können als Vorsorgeaufwand steuerlich geltend gemacht werden.

Wer also noch Spielraum bei den Vorsorgeaufwendungen hat, für den empfiehlt es sich, eine kapitalbildende Lebensversicherung mit einer Laufzeit von mehr als 12 Jahren abzuschließen, die nach Erreichen des 60. Lebensjahrs ausbezahlt wird. So kann man einerseits die aktuelle Steuerlast senken und andererseits das Vermögen noch steuervergünstigt ansparen.