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Nützliche Steuertricks – legal Steuern sparen

Niemand zahlt gerne mehr, als er unbedingt muss, und das gilt natürlich auch für die lästige Pflicht der Steuerabgabe. Doch es gibt eine Vielzahl an Steuertricks, deren man sich bedienen kann, und zwar ohne dass man sich im Sinne der Steuerhinterziehung strafbar macht. Denn wenn Gesetzeslücken bestehen oder Gesetze bewusst schwammig formuliert wurden, dann darf man die entstehenden Schlupflöcher auch nutzen.

Die besten Steuertricks kennt aber natürlich ein Steuerberater, das sollte man im Hinterkopf behalten, denn er verfügt einfach über das notwendige Fachwissen, um den besten aller Wege, der zur niedrigsten Steuerlast führt, zu wählen. Doch wer sich das Geld für einen Steuerberater unbedingt sparen möchte und auch keinen Lohnsteuerhilfeverein zu Rate ziehen will, kommt mit einigen grundlegenden Tricks zum Steuer sparen auch schon weiter:

Legale Steuertricks

Als Steuertrick durchaus zu verstehen ist die Möglichkeit, die Frist für die Abgabe der Steuererklärung zu verlängern, denn normalerweise hat man dafür, sofern man die Steuererklärung nicht von einem Steuerberater machen lässt, immer nur Zeit bis zum 31. März des Folgejahres. Allerdings muss das Finanzamt dem Antrag auf Fristverlängerung nicht unbedingt zustimmen. Wer auf freiwilliger Basis eine Steuererklärung abgibt, hat dafür übrigens drei Jahre Zeit.

Pauschbeträge sollten beachtet werden – bei den Sonderausgaben sind das zum Beispiel 36 Euro bzw. 72 Euro in Steuerklasse III. Der Arbeitnehmerpauschbetrag, der die Werbungskosten betrifft, beträgt 920 Euro, für Rentner 102 Euro. Alle Werbungskosten, die über dieser jeweiligen Pauschale liegen, können in voller Höhe abgezogen werden. Die Werbungskosten sind übrigens oft höher, als man denkt, man muss nur genau hinsehen und Belege sammeln, wie zum Beispiel die Quittungen der Autowaschanlage.

Steuerklasse und Werbungskosten

Das Arbeitszimmer lässt sich zwar nur noch absetzen, wenn es den Mittelpunkt des Berufsalltags darstellt, was zum Beispiel Richter oder auch Lehrer ausschließt, aber die Kosten für die Einrichtung des heimischen Büros werden weiterhin anerkannt. Übrigens lässt sich ein Arbeitszimmer auch umbenennen, wie zum Beispiel in „Studio“ oder Werkstatt – schon umgeht man die „Arbeitszimmerproblematik“. Eine weitere Möglichkeit, ein Arbeitszimmer weiterhin abzusetzen, ist, wenn man es bei Verwandten oder Bekannten unterbringt, also dort ein Zimmer als Bürofläche mietet.

Ein Steuertrick für Verheiratete mit unterschiedlichen Einkommen: die Wahl der richtigen Steuerklasse. Im beschriebenen Fall ist dies oft die Kombination aus Klasse III und V, man kann sich das Ganze jedoch auch online ausrechnen lassen und so auf Nummer sicher gehen – dies gilt auch für Nichtverheiratete bzw. generell für Arbeitnehmer. Wer Kirchensteuer bezahlt, kann diese in voller Höhe als Sonderausgabe geltend machen. Gute Nachricht auch für Personen, die ein Ehrenamt bekleiden: ist es gemeinnützig und kostenlos, so erhält man eine Steuergutschrift von 300 Euro.