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Antrag auf Lohnsteuerermäßigung ausfüllen

Der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung hat es in sich: sechs volle Seiten sollen vom jeweiligen Steuerpflichtigen korrekt ausgefüllt werden. Das aber nur, wenn sie entweder einen bereits auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen Lohnsteuerfreibetrag erhöhen lassen wollen, oder aber wenn sie erstmalig einen Freibetrag für ihre Lohnsteuerkarte beantragen.

Ebenso möglich ist durch den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung die Beantragung der Steuerklassen 4 mit Faktor anstelle der Steuerklassen Kombination 3/5 – dies tragen Ehegatten in Abschnitt F des Antragformulars ein.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen beschränkt abzugsfähigen und unbeschränkt abzugsfähigen Ermäßigungsgründen. Zu den beschränkt antragsfähigen Ermäßigungsgründen gehören Beispiels weise Freibeträge für die Werbungskosten des Arbeitnehmers, das Gleiche gilt für außergewöhnliche Belastungen und Sonderausgaben. Diese müssen, damit sie als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden dürfen, insgesamt bei mindestens 600 Euro liegen – diese Antragsgrenze gilt übrigens auch bei Ehepaaren, sie wird nicht verdoppelt.

Vorsorgeaufwendungen bei den Sonderausgaben können nicht in Form eines Freibetrages auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt werden, denn dafür ist die so genannte Vorsorgepauschale bereits innerhalb der Lohnsteuertabellen eingetragen, nicht berücksichtigt werden ebenso Beiträge zur Rürup-Rente oder der Riester-Rente. Bezüglich der sonstigen Sonderausgaben kommen als zusätzlicher Freibetrag Aufwendungen für Kinderbetreuungskosten, Spenden, Schulgeld und Unterhaltszahlungen an den dauerhaft getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten infrage.

Unbeschränkt antragsfähige Ermäßigungsgründe sind hingegen zum Beispiel Freibeträge für Verluste, für Geringverdiener, für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Behinderte und Hinterbliebene sowie der Kinder- bzw. Erziehungsfreibetrag.

Einfacher ist der Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, wenn es sich um einen Wiederholungsantrag handelt. Das Formular umfasst dann nur zwei Seiten und ist beim jeweils zuständigen Finanzamt einzureichen. Der Wiederholungsantrag wird genutzt, wenn der Freibetrag aus dem Vorjahr erneut bescheinigt werden soll bzw. dann, wenn die Kinderfreibeträge gleich oder weniger geworden sind, ein Wechsel von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2 vorgenommen wird oder ein zusätzlicher Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden soll.

Soll der gleiche oder ein niedrigerer Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden, so müssen Arbeitnehmer sogar nur die erste Seite des kurzen Formulars ausfüllen.

Übrigens ändert sich an diesem Antragsverfahren beim Finanzamt auch nichts, wenn im Jahr 2012 endgültig die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt wird – sollen Änderungen an den Daten vorgenommen werden, so muss sich der Arbeitnehmer nach wie vor mit dem jeweils korrekten Antrag an das Finanzamt vor Ort wenden.

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