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Wegen OECD-Abkommen: Schafft Schäuble die Abgeltungssteuer wieder ab?

Nachdem die OECD-Länder drauf und dran sind, eine Abmachung über den automatischen Austausch von Kontoinformationen auf den Weg zu bringen, sollte Steuer- und Kapitalflucht bald nicht mehr so leicht sein. Vor diesem Hintergrund denkt Bundesfinanzminister Schäuble offenbar darüber nach, die seit 2009 gültige Abgeltungssteuer wieder Abzuschaffen. Nicht überall stößt er damit auf offene Ohren.

Bildquelle: Steuern © Coloures-pic / Fotolia.com
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Was Wolfgang Schäuble da kürzlich ankündigte, dürfte den wenigsten geschmeckt haben. Die Abgeltungssteuer, also die Abgaben, die auf Kapitalerträge zu machen sind, könnte wieder höher werden. Der Grund dafür hängt mit der geplanten OECD-Maßnahme zusammen, den Fluss von Steuerdaten zwischen den Mitgliedsstaaten der Organisation zu verselbstständigen. Das klingt etwas weit hergeholt, ist bei genauerem Hinsehen aber logisch.

Das Steinbrück-Argument: Weniger ist mehr

Das im Moment geltende Gesetz zur Abgeltungssteuer wurde in dieser Form zum 1.1.2009 vom damaligen Finanzminister Peer Steinbrück eingeführt: 25 Prozent auf alle Kapitalerträge muss man seitdem bezahlen, von den Zinsen vom Sparbuch auf der Bank bis hin zu Dividenden aus Genossenschaftsanteilen oder Aktien. Die gängigsten Kapitalerträge sind, vlh.de zur Folge:

  • Zinsen, zum Beispiel vom Sparbuch oder Girokonto;
  • Dividenden, zum Beispiel aus Aktien, Genossenschaftsanteilen oder GmbH-Anteilen;
  • Erträge aus Zertifikaten, zum Beispiel auf Rohstoffe, Währungen oder Fonds;
  • Wertzuwächse beim Verkauf von Aktien oder Investmentanteilen, also wenn eine Aktie günstig gekauft und teuer verkauft wird – dann gilt die Gewinnspanne als Wertzuwachs.

Vor der Gesetzesänderung vor sechs Jahren gab es oft Unklarheiten, wofür man Steuern abführen muss, denn manche Kapitalerträge waren steuerfrei, andere wiederum nur in halber Höhe zu versteuern, wiederum andere eben vollständig. Zinsen beispielsweise fielen unter den persönlichen Einkommenssteuersatz, welcher bis zu 42 Prozent betragen kann. Das wurde mit Steinbrücks Gesetzesänderung geändert, der Steuersatz auf die Zinsen beträgt nun, wie auf bei allen anderen Kapitalerträgen auch, einheitliche 25 Prozent. Zudem müssen Zinserträge auch nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.

Bildquelle: Gesetzbuch mit Richterhammer - Steuerrecht © Zerbor / Fotolia.com
Bildquelle: Gesetzbuch mit Richterhammer – Steuerrecht © Zerbor / Fotolia.com

Steuerflucht bald kein Thema mehr?

Der Grund für die Einführung war, wie Steinbrück auch offen zugab, die Angst vor Steuerflucht. Der SPD-Politiker erklärte, 25 Prozent von einem Kapitalertrag zu erhalten, sei besser als 45 Prozent „von nix“. Dass Anleger lieber ins Ausland gehen, um ihr Geld anzulegen, sollte sich durch die einheitlichen, niedrigeren 25 Prozent bessern.

Für Steinbrücks Nachfolger Wolfgang Schäuble ist es aktuell wieder ein Thema, die Abgeltungssteuer wieder abzuschaffen, sie zumindest zu modifizieren. Das liegt daran, dass die Mitgliedsländer der Industriestaatenvereinigung OECD im Moment über eine Vereinbarung zum Austausch von Daten bei Auslandskontenöffnungen verhandeln. Diese würden sogenannte „Steueroasen“ wie die Schweiz, Luxemburg oder Singapur deutlich unattraktiver machen. Das Argument, mit einer pauschalen, auch im internationalen Vergleich eher niedrigen Abgeltungssteuer Anleger im Land zu halten und einer starken Steuer- bzw. Kapitalflucht vorzubeugen, wäre mit dem OECD-Abkommen wohl weitestgehend vom Tisch. Für Schäuble, dem die Abgeltungssteuer schon länger ein Dorn im Auge ist, eine willkommene Gelegenheit, das Thema erneut zu diskutieren. „Ich war nie Anhänger dieser Idee, aber ich war damals leider nicht zuständig“, erklärte Schäuble zuletzt in Hinblick auf die Maßnahme der Vorgängerregierung.

Bildquelle: white collar worker male relaxing neck - short break for exercise in office © endostock / Fotolia.com
Bildquelle: white collar worker male relaxing neck – short break for exercise in office © endostock / Fotolia.com

Eine weitere ungeliebte Steuer, deren Einführung in die Amtszeit von Schäuble fällt, ist dagegen unumstritten. Zum 1.1.2012 wurde in Deutschland die Wettsteuer eingeführt. Seitdem muss auf jeden Gewinn bei Sport- oder Gesellschaftswetten 5 Prozent des Gewinns abgeführt werden. Zwar freuten sich die Sport-Wetter nicht gerade über die Änderung, wussten aber auch, dass die Maßnahme überfällig war. In anderen Ländern ist die Abgabe laut sportwettentest.net schon längst gang und gäbe. Mit der Legalisierung privater Glücksspielanbieter in Deutschland und dem dazugehörigen neuen Glücksspielstaatsvertrag kam sie dann auch in Deutschland – dass der Staat von den Millionenumsätzen, die die Glücksspielanbieter machen, ein Stück haben wollen, ist selbst dem hartgesottensten Sport-Wetter verständlich.

Bund der Steuerzahler: Abgeltungssteuer beibehalten!

Für viele weniger verständlich ist die Abgeltungssteuer. Das OECD-Steuerabkommen, das auch von Ländern wie der Schweiz unterschrieben werden soll und ab Herbst 2017 in Kraft tritt, soll gegen internationale Steuerflucht vorgehen und Steuerhinterziehung unattraktiver machen und befeuert damit auch Schäubles Kritik am Abgeltungssteuergesetz. Die Mitgliedsstaaten der OECD wollen sich auf einen automatischen Informationsaustausch von Kontodaten einigen. Für die Steuerbehörden wird es dadurch einfacher, Geldflüsse ins Ausland zu kontrollieren.

Schäubles Ankündigung, sich der Abgeltungssteuer neu annehmen zu wollen, sorgt auch für Ablehnung. Reiner Holznagel vom Bund der Steuerzahler (BdSt) sagte gegenüber der WirtschaftsWoche, die Rückkehr zum alten System würde viele zwingen, wieder eine Steuererklärung anfertigen zu müssen. Die Abgeltungssteuer hingegen sei einfach und transparent. Das erst kürzlich aufwändig eingeführte automatische Abzugsverfahren für die Kirchensteuer auf Kapitalerträge würde damit wieder nutzlos werden. „Eine Abschaffung der Abgeltungssteuer würde Steuern in Deutschland alles andere als vereinfachen“, so Holznagel.

Für Uwe Fröhlich, seines Zeichens Präsident der deutschen Bundes der Volks- und Raiffeisenbanken spricht noch ein anderer Aspekt gegen eine erneute Reform: „Das hätte gravierende Nachteile für den Finanzplatz Deutschland“, sagte Fröhlich. Er fordert eine Beibehaltung der Abgeltungssteuer zu einem Satz von 25 Prozent. Ihre Einführung habe nämlich die Akzeptanz der Kapitalertrags-Besteuerung bei den Bürgern verbessert. Die Attraktivität von Deutschland als Finanzplatz sei durch die Vereinfachung der Steuerregeln erhöht worden, gerade im Vergleich zu europäischen Nachbarstaaten. Die Argumente, die Schäuble anführt, bezeichnet er als „kurzfristige fiskalische Gründe“.

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