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Finanzamtschulden – Privatinsolvenz beantragen

Steuerschulden sind in aller Regel als besonders unangenehm zu bezeichnen: nicht nur deswegen, weil man das Geld dem Staat und damit indirekt der Gemeinschaft schuldet, sondern vor allem auch deswegen, weil sich das Finanzamt in aller Regel als recht unerbittlicher Gläubiger erweist. Doch ist bei Finanzamtschulden eine Privatinsolvenz möglich?

Generell gilt, dass alle Schulden im Rahmen einer Privatinsolvenz erfasst werden, die nicht vorsätzlich angehäuft werden. Entsprechend sind Bußgelder und andere Geldstrafen bei einem Insolvenzverfahren außen vor, Finanzamtschulden werden jedoch nicht vorsätzlich begangen und können deswegen im Zuge eines Privatinsolvenzverfahrens bzw. der damit verbundenen Restschuldbefreiung bereinigt werden.

Wie bei jedem anderen Insolvenzverfahren muss vor der Antragstellung beim Amtsgericht der Versuch unternommen werden, sich mit den Gläubigern, in diesem Fall dem Finanzamt, zu einigen. Das ist zugegebenermaßen in diesem Fall nicht ganz leicht, denn je nach Finanzbeamten kann es schwierig bis unmöglich sein, mit dem Finanzamt vernünftig zu reden.

Unwahrscheinlich ist, dass das Finanzamt von seiner Forderung abweicht, denn die Steuern stehen dem Staat bzw. der Gemeinschaft zu, und ein Erlass, auch wenn er nur teilweise stattfindet, der Steuerschuld ist normalerweise nicht vorgesehen. Entgegenkommender zeigen sich die Finanzämter aber oft, wenn man ihnen als Schuldner Ratenzahlung, was zwar nicht bei der Umsatzsteuer, aber immerhin bei der Einkommensteuer theoretisch möglich ist.

Scheitert der außergerichtliche Versuch, sich zu einigen, muss sich der Schuldner um den Antrag auf Privatinsolvenz bemühen, der beim Amtsgericht vor Ort eingereicht wird. Nicht vergessen werden darf dabei der unbedingt zeitgleich bzw. fristgerecht einzureichende Antrag auf Restschuldbefreiung.

Die Restschuldbefreiung findet, sofern das Gericht dies letztendlich auch tatsächlich anordnet, am Ende der sechsjährigen Wohlverhaltensphase statt, und muss eben bereits zu Beginn des Verfahrens durch den Schuldner beantragt worden sein. Auch zu Beginn beim Amtsgericht abzugeben ist die Abtretungserklärung an den Treuhänder.

Grundsätzlich ist es also möglich, bei Finanzamtschulden Privatinsolvenz zu beantragen. Häufig ist es auch so, dass das Finanzamt selbst diesen Antrag stellt, denn auch Gläubiger haben ein Recht dazu, wobei die Ämter damit oft auch einfach nur drohen, ohne dass sie ihre Drohung wahr machen, und so den Schuldner zum Begleichen seiner Schulden antreiben wollen.

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1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • H .Chaouch schrieb am 24. Mai 2013:

    Ich will eine Frau in Porz antreiben .Sie wollte mein geld und meine Dinge nicht zurueckbringen .
    Bitte sagen Sie mir bei welschen staatlischen Amt darf ich diese Frau antreiben ?
    Ich brauche die genaue adresse der Betreibungsamt in Porz bei koeln ?

    Hochachtungsvoll
    CHaouch