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Steuererklärung: Quittungen tauschen und Belege sammeln

Bei der Abgabe der Steuererklärung muss man für alle Kosten, die man von der Steuer absetzen möchte, auch Belege und Nachweise abgeben, dass diese Kosten auch tatsächlich entstanden sind. Es gilt: Kosten die nicht belegt werden können, sind auch nicht entstanden, auch wenn bis zu einer gewissen Grenze und Umfang auch Eigenbelege akzeptiert werden.

Wer Steuern sparen möchte, sollte deswegen vor allem eines im Auge haben: Belege sammeln und Nachweise für alle Kosten aufbewahren, die im Laufe des jeweiligen Steuerjahres entstanden sind.

Quittungen tauschen und mit Freunden sammeln

Die Sammelwut einiger Bürger geht sogar soweit, dass diese auch ihre Freunde und Bekannte mitsammeln lassen oder sogar ganze Belegsammlungen auf Auktionsplattformen im Internet angeboten werden – der Gedanke hinter dieser Sammelleidenschaft ist meist, dass es das Finanzamt nicht interessiert, wer tatsächlich für etwas bezahlt hat, da es voraussetzt, dass der Besitzer eines Beleges auch der ist, der dafür bezahlt hat.

Wer seine Kosten über seine tatsächlichen Kosten hinaus durch ein paar Belege von Freunden, Bekannten oder auch aus Belegsammlungen aus dem Internet erhöhen möchte, dem ist das somit grundsätzlich möglich, genauso wie das Erstellen von Eigenbelegen für die Steuererklärung. Es hat nur einen Haken:

Belegtausch & Belegmanipulation = Steuerhinterziehung

Denn: Wer gekaufte Belege oder Belege von Freunden und Bekannten sammelt und diese Ausgaben als eigene Ausgaben deklariert, dem kann eine empfindliche Strafe für den Handel und Tausch von Belegen und Quittungen drohen. Das gilt auch dann, wenn man sich von Freunden einen Ersatzbeleg geben lässt, weil man den eigenen verloren hat – bei Verlust ist nur ein Eigenbeleg straffrei. Die einzige Person, mit der man (eingeschränkt) Belege sammeln darf ist der Ehepartner.

Werden Ausgaben deklariert, die tatsächlich überhaupt nicht vorhanden waren, so handelt es sich hierbei um Steuerhinterziehung – und nichts anderes ist die Angabe von Kosten auf Grundlage von fremden, getauschten oder gekauften Belegen in der Steuererklärung. Wer mit Freunden Belege zusammen mehrfach verwertet, indem jeder die Kopien der „gemeinsamen“ Belegsammlung für die jeweilige Steuererklärung abgibt, der kann sich wenn er erwischt wird der Anzeige wegen Steuerhinterziehung sicher sein.

Belege berichtigen und manipulierte Eigenbelege

Das gleiche gilt für Eigenbelege, die man sich für Kosten ausstellt, die nicht tatsächlich entstanden sind oder für Kosten, die man nicht hatte und die man beispielsweise in einer Einzelaufstellung aufführt.

Man sollte es auch unterlassen, Belege nachträglich zu verändern – egal ob man aus gut gemeinter Absicht heraus schlecht erkennbare Zahlen oder Buchstaben nachzeichnet oder dies vorsätzlich macht, um den Preis oder das Datum zu verändern. Sowohl das Berichtigen eines Belegs als auch die Manipulation ist verboten – wenn ein Beleg schlecht lesbar ist, sollte man lieber den Finanzbeamten raten lassen oder die Ablehnung hinnehmen (und diese ggfs. mit Begründung widersprechen), anstatt diesen Fehler selbständig ausbessern zu wollen.

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