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Freibetrag für Rentner

Auch Rentner können Steuern sparen, und zwar indem sie die jeweils geltenden Freibeträge optimal nutzen. Das Absetzen diverser Kosten senkt das zu versteuernde Einkommen und damit auch die Steuerlast, mit der sich Rentner am Ende eines jeden Steuerjahres konfrontiert wird und häufig nur mit Mühe und finanzieller Not gestemmt werden kann.

Der persönliche Rentenfreibetrag ist bei jedem Rentner unterschiedlich und davon abhängig, wie hoch der Verdienst war und in welchem Jahr die Rente erstmalig bezogen wird. Denn bei dem jährlich um zwei Prozent steigenden Rentensteuersatz ist nur ein kleiner Teil der Rente steuerfrei. Dieser Betrag wird im ersten Jahr der Rentenzahlung festgeschrieben und ändert sich auch dann nicht, wenn die Renten erhöht werden sollten.

Grundsätzlich gilt für Rentner zunächst einmal das Gleiche, wie für jeden anderen Bürger: liegen seine Gesamteinkünfte unter einer Grenze von 8.004 Euro, so sind diese Einnahmen steuerfrei. Dies trifft auf viele Rentner jedoch nicht zu, da sie aufgrund ihrer gesetzlichen Rentenversicherung, ihrer privaten Altersvorsorge und sonstige Einnahmen in aller Regel mehr erwirtschaften.

Auch Rentner können Werbungskosten in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen, und wie bei den Arbeitnehmern (Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro) gibt es auch hier eine Werbungskostenpauschale, die jedoch mit 102 Euro pro Steuerjahr ausgesprochen niedrig angesetzt ist.

Die Pauschale ist deswegen so niedrig, weil die Werbungskosten eigentlich diejenigen Kosten sind, die dem Erhalt des Berufes dienen. Doch auch Vermieter haben Werbungskosten, die sie absetzen können, und viele Vermieter sind Rentner, die die Mieteinkünfte zur Sicherung ihres Lebensabends benötigen.

Die Sonderausgaben können mittels Pauschale von 36 Euro pro Jahr steuerlich geltend gemacht werden, sofern die tatsächlichen Kosten nicht über dieser Pauschale liegen und auch nachgewiesen werden können, zu den Sonderausgaben gehören beispielsweise Spenden, für die man allerdings eine Spendenquittung benötigt und einige Regelungen beachten sollte.

Außergewöhnliche Belastungen sind bei Rentnern oft höher, als bei Arbeitnehmern oder Selbständigen, wobei man diese Aussage nicht pauschalisieren darf. Zu den außergewöhnlichen Belastungen für Rentner zählen beispielsweise die Kosten für die Unterbringung im Pflegeheim, sofern ein Pflegebedürfnis vorliegt, die Beauftragung eines Handwerkers, die Beschäftigung einer Hilfe für den Haushalt oder auch sämtliche Krankheitskosten, die von Versicherung und Krankenkasse nicht übernommen werden.

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