Kategorien:

Steuern für Rentner

Auch an den meisten Rentnern geht die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben, nicht vorbei, und natürlich sind Rentner ebenso wie normale Erwerbstätige auch steuerpflichtig. Für die Rente ergeben sich unterschiedliche Besteuerungen auf Basis des deutschen Steuerrechts – bei der Vielzahl an herrschenden Regelungen kann es schon mal passieren, dass man den Überblick verliert und nicht weiß, welche Steuer für Rentner denn nun zu zahlen ist.

Grundsätzlich sind alle Rentner, die eine Riesterrente bzw. eine Privatrente wie zum Beispiel die Rürup-Rente, eine Berufsunfähigkeitsrente, eine Witwenrente, eine Betriebsrente, eine Pension oder eine Altersrente dann verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn ihr Einkommen über dem Grundfreibetrag liegt bzw. wenn, unabhängig von der Höhe des Einkommens, mehrere Einkunftarten vorliegen.

Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nach dem Kohortenprinzip besteuert. Ehemals war es entscheidend, mit welchem Alter der berufstätige in Rente ging, und entsprechend ergab sich ein Steuersatz, der zwischen maximal 59 und mindestens 1% liegen konnte – je später man in Rente ging, desto niedriger wurde auch der angewendete Steuersatz.

Diese Regelung findet heute keine Gültigkeit und Anwendung mehr, es ist nun nur noch entscheidend, in welchem Kalenderjahr der Bezug der gesetzlichen Rente begonnen hat: 2005 lag der Steuersatz bei 50%, seitdem steigt er um zwei Prozentpunkte je Kalenderjahr, bis er 2040 bei 100% liegen wird (ab 2020 Steigerung um ein Prozent jährlich).

Zu Beginn des Rentenbezugs wird außerdem derjenige Teil der Rentenzahlung, der steuerfrei ist, festgesetzt – sollte es also zu Rentenerhöhungen kommen, so wird der entsprechende Rentenanpassungsbetrag mit versteuert, der steuerfreie Anteil der Rente steigt nicht an.

Viele Rentner fürchten sich gewissermaßen vor der Abgabe einer Steuererklärung bzw. dem damit verbundenen Einkommensteuerbescheid. In der Realität sieht es jedoch so aus, dass viele Rentner statt mit einer Steuernachzahlung eher mit einer Steuerrückerstattung rechnen können – wobei eine solche Aussage auch nicht pauschalisiert werden darf.

Grundsätzlich können Rentner diverse Kosten in ihrer Steuererklärung angeben, die das Finanzamt auch anerkennt und die entsprechend das zu versteuernde Einkommen senken. Bei Rentnern meistens relevant sind in erster Linie die außergewöhnlichen Belastungen, denn in ihrem Rahmen lassen sich zum Beispiel Kosten für Krankheiten, die die Kasse nicht übernimmt, geltend machen.

Dazu gehören nicht nur Zuzahlungen für Medikamente, Rehamaßnahmen oder Kuraufenthalte, sondern natürlich auch die Praxisgebühr, Kosten für einen Treppenlift, einen Rollator, ein Hörgerät oder ein Brillengestell. Beiden Werbungskosten gilt für Rentner ein Pauschbetrag von 102 Euro pro Jahr, gehen die tatsächlichen Kosten nachweisbar darüber hinaus, können auch diese natürlich geltend gemacht werden.

Hinterlassen Sie einen Kommentar





Steuern für Rentner

Auch im Alter bleibt man nicht davon verschont, Steuern zu zahlen. Denn auch die Rente unterliegt der Besteuerung, und das in den nächsten Jahren sogar immer mehr. Ab 2040 wird die Rente dann zu 100 % steuerpflichtig – bis dahin gilt jedoch noch eine anteilige Besteuerung.

Aber: Nur weil man der Besteuerung unterliegt, muss das noch nicht heißen, dass man auch Steuern zahlen muss. Liegt man z. B. mit der Rente und weiteren Bezügen ohnehin unter dem Grundfreibetrag, so ist die Steuer völlig unerheblich. Die Steuerpflicht auf Renten bedeutet lediglich, dass Renten bei der Steuererklärung mit angegeben werden müssen und ggfs. nach Abzug aller Freibeträge versteuert werden können.

Für Rentner bedeutet das konkret, dass die Rente erst ab dem Grundfreibetrag von 8.004 Euro der Einkommensteuer unterliegt. Die Rente muss jedoch nicht komplett versteuert werden, sondern nur der steuerpflichtige Anteil. Für 2011 liegt dieser beispielsweise bei 62 % – das heißt, nur 62 % der Rente unterliegen tatsächlich der Steuerpflicht, die restlichen 38 % sind steuerfrei.

Der steuerpflichtige Anteil der Rente wird bis 2020 bis auf 80 % um jährlich 2 % (2012: 64 %, 2013: 66 % usw.) steigen und ab 2020 um jährlich 1 % bis 2040 die Rente mit 100 % steuerpflichtig ist.

Beispiel: Horst geht 2011 in Rente und würde eine monatliche Rente von 1.500 Euro erhalten, das heißt, er erhält pro Jahr eine Rente von 18.000 Euro. Der steuerpflichtige Anteil bei den Steuern für Rentner beträgt 62 %, somit sind 11.160 Euro zu versteuern. Die restlichen 6.840 Euro wären für das Jahr 2011 steuerfrei. Damit würde die Rente einem Einkommensteuersatz von 4,77 % unterliegen und Horst müsste 532,00 Euro Einkommensteuer zahlen.

Die Steuern für Rentner liegen in der Praxis aufgrund möglicher Freibeträge jedoch niedriger, denn Rentner können auch Freibeträge wie die Werbungskostenpauschale in Höhe von 102 Euro, die Sonderausgabenpauschale von 36 Euro sowie Aufwendungen zur Vorsorge in Höhe von 1.286 Euro von ihrem steuerpflichtigen Rentenanteil abziehen.

Damit müsste Horst aus dem Beispiel statt 11.160 Euro z. B. nur 9.786 Euro versteuern, was den Einkommensteuersatz auf 2,84 % absenkt und somit nur noch 278,00 Euro an Einkommensteuer zu bezahlen wären.

Die Freibeträge können noch höher ausfallen, falls nachgewiesen werden kann, dass die tatsächlichen Kosten höher ausfallen als der vom Finanzamt gewährte Freibetrag.

Steuern für Rentner können natürlich auch durch weitere Einnahmen, z. B. aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge entstehen – durch den steuerpflichtigen Anteil bei der Rente würde hier eine höhere Einkommensteuer die Folge sein, da diese Einnahmen addiert werden. Verluste kann man zwar auch geltend machen, jedoch können diese nicht querverrechnet, sondern maximal vorgetragen werden.

Nicht nur die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt der Besteuerung – auch Renten aus Alterskassen, Berufsrenten, Versorgungsrenten der Genossenschaften oder Renten aus einer kapitalbildenden Lebensversicherung müssen mit dem jeweils gültigen steuerpflichtigen Anteil versteuert werden.

Im eigenen Interesse sollte immer eine Steuererklärung abgegeben werden – nicht nur, damit man nicht zu viele Steuern an das Finanzamt zahlen muss, sondern auch, weil ein Verschweigen von Einkünften nun auch durch die Besteuerung der Renten als Steuerhinterziehung gewertet werden kann.

Hinterlassen Sie einen Kommentar