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Steuertipps für Selbständige

Jeder, der über dem Grundfreibetrag liegt, ist in Deutschland steuerpflichtig. Das betrifft natürlich nicht nur Arbeitnehmer oder Beamte, sondern auch Selbständige, also Gewerbetreibende und Freiberufler. Je größer das Unternehmen bzw. je höher die Einnahmen, desto mehr Sinn macht auch ein Steuerberater, der dem Steuerpflichtigen mit professionellen Steuertipps für Selbständige dabei hilft, möglichst viele Steuern zu sparen.

Den größten Teil der abzugsfähigen Kosten in der Steuererklärung machen bei Selbständigen die so genannten Betreibsausgaben aus. Damit sind alle Kosten gemeint, die notwendig sind, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten und langfristig oder kurzfristig zu sichern. Für das Absetzen der jeweiligen Kosten gelten genaue Bestimmungen und Höchstsätze, außerdem sind die abzugsfähigen kosten auch immer eng an die Art der ausgeübten Tätigkeit gekoppelt.

Die ersten Steuertipps für Selbständige beginnen bereits beim Absetzen der Arbeitskleidung: die Kosten für Arbeitskleidung kann man nur absetzen, wenn es sich um eine berufsspezifische Uniform bzw. Kleidung handelt, die man außerhalb seines Berufes nicht trägt. Entsprechend können zum Beispiel Maler, Maurer, Bauarbeiter, Richter oder auch Installateure ihre Arbeitskleidung absetzen, außen vor sind hingegen diejenigen Berufsgruppen, denen eine Ausübung ihrer Tätigkeit in Alltagskleidung möglich ist.

Auch die Kosten für ein Arbeitszimmer sind nicht in allen Fällen absetzbar, schon gar nicht in voller Höhe: nur wer ausschließlich vom heimischen Büro aus arbeitet, darf die Kosten in voller Höhe abziehen, was nicht nur die anteilige Miete sowie anteilig die Kosten der Energieversorgung betrifft, sondern zum Beispiel auch die Reinigung der Büroflächen. Wer viel auswärts arbeitet, zum Beispiel bei Kunden vor Ort, und zusätzlich von zuhause aus im Arbeitszimmer, darf eine Pauschale in Höhe von 1250 Euro pro Steuerjahr geltend machen.

Beim Absetzen der Kosten für Arbeitsmittel gilt es zu beachten, dass diese nur bis zu einem jeweiligen Anschaffungspreis von 410 Euro netto pro Jahr als Gesamtbetrag abgeschrieben werden dürfen, geht der Anschaffungspreis über diese Grenze hinaus, so müssen die Kosten verteilt auf die Dauer der üblichen Nutzung abgerechnet werden, was bei einem Schreibtisch mit einem Kaufpreis von 1000 Euro 100 Euro pro Steuerjahr über zehn Jahre gestreckt bedeuten würde.

Zu den Betriebsausgaben hinzu kommen natürlich die Sonderausgaben, die zwar mit einer Pauschale von jährlich 32 Euro theoretisch abgedeckt werden, in der Praxis aber in aller Regel darüber liegen und somit detailliert aufgeführt werden sollten, und die außergewöhnlichen Belastungen. Die außergewöhnlichen Belastungen ergeben sich nach Abzug der zumutbaren Belastungen, die von der Höhe des Einkommens und der familiären Situation des Selbständigen abhängen.

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