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Steuern für Selbstständige

Selbständige sind natürlich steuerpflichtig – ebenso wie andere Erwerbstätige, Rentner oder Vermieter auch. Doch bei Selbständigen ergeben sich einige steuerliche Unterschiede im Vergleich zu Angestellten, die beachtet werden müssen. Außerdem werden Selbständige oft neidisch von den Arbeitnehmern beäugt, wenn es um das Absetzen von diversen Kosten geht.

Zunächst ist ein Selbständiger einkommensteuerpflichtig, sofern sein Einkommen mehr als 8.004 Euro pro Jahr beträgt. Die Einkommensteuer wird stufenweise berechnet – je höher das Einkommen, desto höher ist auch der Steuersatz – durchschnittlich liegt der Einkommensteuersatz übrigens zwischen 20 und 35 Prozent.

Das zu versteuernde Einkommen kann gedrückt werden, und zwar bei Selbständigen vor allem durch die Betriebsausgaben. Hier beginnt auch der Neid der Arbeitnehmer, denn es ist eine weitverbreitete Meinung, dass Selbständige quasi alles absetzen kann. Das ist so natürlich nicht korrekt, und im Grunde gilt für die abzugsfähigen Betriebsausgaben bei Selbständigen genau das Gleiche, wie bei den Werbungskosten der Arbeitnehmer.

Sofern es sich nicht um einen freien Beruf handelt, der Selbständige also zum Beispiel Journalist, Anwalt oder Arzt ist, muss ein Gewerbebetrieb in der jeweiligen Gemeinde, in der der Firmensitz bzw. der Wohnsitz bei Arbeit von zuhause aus, angesiedelt ist, angemeldet werden.

Wer einen Gewerbebetrieb anmeldet und folglich einen Gewerbeschein hat, muss auch Gewerbesteuer bezahlen. Die Berechnung der Gewerbesteuer erfolgt im ersten Schritt durch das Finanzamt, das den so genannten Gewerbeertrag feststellt, und im zweiten Schritt durch die Gemeinde, die den jeweiligen Hebesatz anwendet.

Außerdem unterscheidet man bei Selbständigen zwischen Kleinunternehmen und normalen unternehmen – Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit. Um diese Umsatzsteuerbefreiung nutzen zu können, darf der Umsatz des aktuellen Kalenderjahres bei nicht mehr als 17.500 Euro liegen, die Befreiung von der Umsatzsteuer erfolgt dann automatisch.

Zu beachten ist dabei allerdings, dass die Umsatzsteuer keine Steuer ist, die Selbstständige bezahlen – vielmehr handelt es sich dabei um einen Steuer, die die Selbstständigen nur weiterleiten, und zwar an das Finanzamt. Zahlen muss die Umsatzsteuer, im Volksmund auch Mehrwertsteuer genannt, einzig der Endverbraucher.

Das Thema Steuern für Selbstständige ist also nicht ganz so leicht abzuhandeln – relevant ist immer die Art der Beschäftigung, sowie die Art und die Höhe der Einkünfte. Gerade bei Selbstständigkeit empfiehlt sich steuerliche Beratung durch Fachpersonal.

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