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Solarleasing: Geldanlage und Steuersparmodell in einem

Wer auf der Suche nach einem steuerparenden Modell zur Geldanlage ist, den verschlägt es oft weit ins Ausland: Denn in Deutschland gibt außer Anlagemodellen, die als Altersvorsorge gedacht und unter bestimmten Bedingungen steuerbegünstigt sind (siehe: Steuern sparen mit Lebensversicherung), schließen sich Geldanlage und Steuerbegünstigung bzw. Steuerbefreiung aus Sicht des Finanzamtes prinzipiell aus.

Erneuerbare Energien als Kapitalanlage?

Eine Ausnahme stellen aufgrund einer Besonderheit die erneuerbaren Energien dar – diese werden zum einen noch vom Staat per KfW Kredit besonders gefördert, per Einspeisevergütung stark subventioniert und amortisieren sich besonders schnell. Gleichzeitig wird man, je nach Größe erst auf Antrag, vom Finanzamt als Gewerbetreibender behandelt, welcher den mit der Anlage erzielten Gewinn durch die Gegenüberstellung von Kosten mindern kann.

Kapitalanlage Steuern SparenDurch die Spezialisierung von immer mehr Finanzdienstleistern auf Leasingangebote die sich speziell daran ausrichten kann diese Form der Geldanlage sogar aufgrund der Besonderheiten des Leasings komplett steuerfrei sein. Am beliebtesten und einfachsten umsetzbar ist das Solarleasing, welches jedoch indirekt an Immobilieneigentum gebunden ist.

Solarleasing: steuerfreie Geldanlage

Das besondere bei Photovoltaikanlagen ist, dass diese im Gegensatz zu anderen erneuerbaren Energien immer günstiger durch den Preisverfall bei Solarmodulen werden und die Beantragung und Bewilligung relativ problemlos ist.

Eine Photovoltaikanlage ist als sehr lukrative Form der Kapitalanlage zu werten, da die Kosten für diese Investition sich durch die für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung bereits nach ca. 11 – 13 Jahren (je nach Lage und Kosten) amortisiert haben – die letzten 7 Jahre lassen sich somit als Reingewinn sehen, da Reparaturen, Ausnahme: infolge höherer Gewalt, meist erst nach 18 – 25 Jahren anstehen.

Versteuerung des Gewinns

Das Problem: Trotz der vielversprechenden Fördermöglichkeiten steht man als Inhaber einer Solaranlage vor dem Problem, dass der damit erzielte Gewinn versteuert werden muss. Eine Möglichkeit der Versteuerung möglicherweise (je nach Anlagegröße und Gewinnhöhe) zu entgehen wäre die Kleinunternehmerregelung, welche jedoch, außer bei sehr kleinen Anlagen, die ungünstigere Wahl darstellt – vor allem, da so nicht die Umsatzsteuer für den Kauf und die Installation in Abzug gebracht werden kann.

Im schlechtesten Fall kann das sogar heißen, da bei der Nutzung von Förderungen wie einem KfW Kredit auch nur die Kreditkosten, nicht die Tilgung, geltend gemacht werden können, dass der Gewinn so hoch ausfällt, dass dieser die Progression erhöht und man mehr Steuern zahlen muss. Vor allem für Steuerzahler mit einem hohen steuerpflichtigem Einkommen können so die Gewinne einer starken Besteuerung unterworfen werden – und das obwohl die Anlage noch abbezahlt werden muss!

Vorteile: Solarleasing kann steuerneutral sein

Das Solarleasing ist hier eine lohnende Alternative: Denn egal ob der Leasinggeber die Anlage finanziert und an den Leasingnehmer gibt oder der Leasingnehmer die Anlage zuerst selbst finanziert und anschließend per Sale-and-Lease-Back Leasing zurückleast, so ist eines beim Solarleasing immer gleich: Die Leasingrate kann im Gegensatz zum Kredit zu 100 % als Kosten eingebracht werden.

Mit der richtigen Höhe der Leasingrate, aufgrund der unterschiedlich hohen Leistung der Solaranlage im Winter und Sommer werden oft auch variable Leasingraten angeboten, ist so eine Pay-as-you-earn Taktik möglich, das heißt: Die Einnahmen werden komplett zur Finanzierung der Photovoltaikanlage per Leasing eingesetzt und da die Leasingrate ungefähr gleich hoch ist, fällt so kein zu versteuernder Gewinn bzw. je nachdem sogar ein steuermindernder Verlust an.

Solarleasing KapitalanlageGleichzeitig wird jedoch wie beim einer KfW Finanzierung oder Finanzierung per Solardarlehen einer Bank trotzdem die Solaranlage abbezahlt und damit Anlagevermögen aufgebaut, welches zumindest bis zum Ende des Leasing nicht in der gleichen Höhe wie bei einer Finanzierung versteuert werden muss.

Die Stellung von Sicherheiten fällt ähnlich wie bei einem Solarkredit oder KfW Kredit nicht an, da die Anlage aufgrund der Einspeisevergütung oft selbst als Sicherheit dient – im schlechtesten Fall, sprich: Ausfall des Schuldners, wird diese vom Finanzierungspartner einfach weiterbetrieben und die Einspeisevergütung abgeschöpft.

Solarleasing: Nachteile

Das Solarleasing birgt jedoch auch eine nicht unerhebliche Menge Nachteile. So ist die Amortisierungsdauer um ca. 1 – 2 Jahre länger als bei einer Finanzierung aufgrund der höheren Kosten des Leasings und somit die „Gewinnphase“ natürlich verkürzt.

Wesentlich gravierender ist jedoch die Unerfahrenheit vieler Leasinggeber mit dieser sehr besonderen Form des Leasings: Denn damit das Leasing als solches vom Finanzamt anerkannt wird – und nicht als nicht steuerbegünstigtet Mietkauf (= herkömmliche Finanzierung) – müssen einige Dinge beachtet werden!

So darf bei einem Solarleasing weder eine günstige Kaufoption (Verkaufspreis unterhalb des Abschreibungswertes) am Ende der Leasingzeit, noch ein automatischer Eigentumsübergang zu Beginn des Solarleasings festehen oder gar eine zu niedrige Nutzungsdauer. Seitens der Konstruktion der Photovoltaikanlage ist zwingend zu beachten, dass die Anlage zwar zum einen nicht fungibel (leicht ersetzbar/austauschbar) ist, jedoch auch keine Integration in das Gebäude selbst besteht, da Gebäudeteile grundsätzlich nicht leasbar sind!

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