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Beitragsbemessungsgrenze Sozialversicherung aktuell

Die meisten Arbeitnehmer sind sozialversicherungspflichtig. Doch die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge selbst ist unterschiedlich, es gelten die jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen, um die Höhe der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, sowie der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zu bestimmen.

Dabei werden die Sozialversicherungsbeiträge vom Bruttolohn prozentual erhoben. Wenn der Bruttolohn, den der Arbeitnehmer erhält, die so genannte Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung übersteigt, wird trotzdem nur die jeweils relevante Bemessungsgrenze zur Beitragsberechnung herangezogen und es bleibt der Anteil des Bruttolohns unberücksichtigt, der oberhalb dieser Grenze liegt.

Nicht zu verwechseln mit der Beitragsbemessungsgrenze ist die so genannte Versicherungspflichtgrenze, denn die Versicherungspflichtgrenze beschreibt das Jahreshöchsteinkommen, bis zu der für den Arbeitnehmer eine Versicherungspflicht bezüglich der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Geht der Jahresverdienst über die Versicherungspflichtgrenze hinaus, hat der Arbeitnehmer die Wahl, ob er eine private Krankenversicherung abschließen möchte, ebenso kann er jedoch gesetzlich versichert bleiben.

Bis auf wenige Ausnahmen sind Selbständige und Freiberufler prinzipiell nicht versicherungspflichtig.

Die Bundesregierung selbst passt jährlich die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie für die Renten- und Arbeitslosenversicherung per Rechtsverordnung an. Oft ergeben sich auch Unterschiede zwischen den neuen und den alten Bundesländern, so zum Beispiel bei der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt aktuell für die neuen und die alten Bundesländer bei:

2003: 5.100 Euro (West), 4.250 Euro (Ost)
2004: 5.150 Euro (West), 4.350 Euro (Ost)
2005: 5.200 Euro (West), 4.400 Euro (Ost)
2006: 5.250 Euro (West), 4.400 Euro (Ost)
2007: 5.250 Euro (West), 4.550 Euro (Ost)
2008: 5.300 Euro (West), 4.500 Euro (Ost)
2009: 5.400 Euro (West), 4.550 Euro (Ost)
2010: 5.500 Euro (West), 4.650 Euro (Ost)
2011: 5.500 Euro (West), 4.800 Euro (Ost)

Für die Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze pro Monat bei:

2003: 3.450 Euro
2004: 3.487 Euro
2005: 3.525 Euro
2006: 3.562 Euro
2007: 3.562 Euro
2008: 3.600 Euro
2009: 3.675 Euro
2010: 3.750 Euro
2011: 3.712 Euro