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Kirchenaustritt: Wieviel Kirchensteuer sparen?

Kirchenaustritt: Wieviel Kirchensteuer sparen?

Wer aus steuerlichen oder moralischen Gründen aus der Kirche austreten möchte, der fragt sich oft, wie viel Steuern man denn letztendlich überhaupt sparen kann – oder: ob man sogar mehr Steuern zahlen muss. Wie viel Kirchensteuer man sparen kann, hängt dabei vom Einkommen ab, dem Kirchensteuersatz und dem aktuellen Steuersatz.

An einem Beispiel: Ein alleinstehender Kirchensteuerzahler, der in Nordrhein Westfalen wohnt und damit einen Kirchensteuersatz von 9 %, hat ein zu versteuerndes Einkommen von 25.000 Euro.

Hierfür fällt ein Steuersatz von 16,42 % an, also 4.106,00 Euro – es müssen von den 25.000 Euro Einkommen 4.106,00 Euro als Einkommenssteuer abgeführt werden (ohne zu berücksichtigende Freibeträge und den Soli von 0,9 %).

Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Einkommensteuer, das heißt 9 % von 4.106,00 Euro ESt – das wären 369,54 Euro zusätzlich, die an den Staat als Steuer abgeführt werden müssten.

Aber: Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe abgesetzt werden, man kann die 369,54 Euro somit steuermindernd bei der Einkommensteuer erklären angeben. Das heißt, bei einer gleich bleibenden Situation, dass statt 25.000 Euro Einkommen nur 24630,46 Euro Einkommen zu versteuern wären.

Das heißt, statt einem Steuersatz von 16,42 % auf 25.000 Euro zu versteuerndes Einkommen, würden jetzt nur 16,23 % auf 24.630,46 Euro anfallen, was die Steuern von 4.106,00 Euro Einkommensteuer auf 3.998,00 Euro Einkommensteuer senken würde.

So wird zwar die Steuerlast gesenkt, aber unterm Strich hat man 108 Euro bei der Einkommensteuer gespart, aber dafür 369,54 Euro Kirchensteuer abgeführt, was ein Minus von 261,54 Euro macht.

Bei kleineren, zu versteuernden Einkommen fällt der Unterschied geringer und bei größeren bis zu einer gewissen Grenze höher aus, da je nach Bundesland bei 65.000 – 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen pro Person die Kirchensteuer gekappt werden kann, womit der Kirchensteuersatz gesenkt wird.

Prinzipiell gilt, unter Berücksichtigung der Kappungsgrenzen: Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto eher lohnt es sich, über einen Kirchenaustritt nachzudenken und die Kirchensteuer zu sparen.

Es kann sein, dass man auch am Ende mehr Einkommensteuer zahlen kann – das ist aber nur dann der Fall, falls das zu versteuernde Einkommen durch den Wegfall der Kirchensteuer als Sonderausgabe dann den Grenzsteuersatz überschreiten würde. Aber: Eine Spende kann ebenfalls als Sonderausgabe abgesetzt werden – falls man durch das Kirchensteuer sparen also in eine höhere steuerliche Tarifzone rutscht, kann man den „zu hohen Betrag“ auch einfach spenden.