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Gewinn als Spende von der Steuer absetzen

Kann eigentlich ein Gewinn, der nicht direkt ausgezahlt wird, auch von der Steuer als Spende abgesetzt werden oder ist dies nicht möglich? Möglich ist es, jedoch richtet es sich weniger danach, was gespendet wird, sondern von wem zu welchem Zeitpunkt.

Ein gutes Beispiel hierfür sind zahlreiche Shows im Fernsehen, in denen Prominente die Möglichkeit erhalten, große Geldsummen zu erspielen und diese anschließend einer wohltätigen Einrichtung zufließen zu lassen bzw. ihren Gewinn einem guten Zweck zuzuführen. Hierbei handelt es sich nicht um eine Spende, welche man von der Steuer absetzen kann.

Der Grund: Zwar wurde in diesem Fall das Geld zwar erspielt, der „Gewinner“ ist jedoch die Einrichtung und nicht der Spieler selbst, denn dieser bestimmte durch seine Entscheidung sozusagen den Gewinner – er selbst war somit zu keinem Zeit wirklich verfügungsberechtigt über das erspielte Geld.

Denn dieses wurde nicht von ihm persönlich gespendet, sondern er bestimmte nur per Auswahl einen Zweck oder Verein, dem der Fernsehsender das Geld spendete – letztendlich handelt es sich also somit nur um eine Spende des Senders an einen Verein, jedoch nicht seitens des „Gewinners“ an den Verein.

Damit ein Spieler und Teilnehmer in einer wohltätigen Veranstaltung das erspielte Geld auch tatsächlich selber spenden und als Spende von der Steuer absetzen kann, müsste er zunächst die Verfügungsberechtigung über das Geld erhalten, sprich: er müsste es ausbezahlt bekommen – nur dann kann er das, was er auch tatsächlich besitzt auch spenden und damit steuerlich geltend machen.