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Handwerker von der Steuer absetzen: Was ist wichtig?

Das Finanzamt hat im Kampf gegen Schwarzarbeit die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen massiv ausgeweitet – so lässt sich nun wesentlich mehr als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen als zuvor, aber: gleichzeitig fallen auch bestimmte Zuwendungen weg. Ob das unterm Strich lohnt ist fraglich.

Denn noch 2010 konnte man nicht nur die Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen, sondern gleichzeitig auch öffentliche Förderungen und Zuwendungen in Anspruch nehmen. Neben der Belohnung, eben keine Schwarzarbeit zu nutzen, durch die höhere steuerliche Absetzbarkeit gab es somit noch den zusätzlichen Anreiz der öffentlichen Förderung. Gesamt konnte man so einen großen Teil der Kosten vom Staat mittragen lassen.

So kann man 20 % der Lohnkosten bis zu einem Betrag von 1.200 Euro (also 6.000 Euro Lohnkosten) von der Steuer für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. Hier galt nur, dass nichts neues geschaffen werden durfte, die Arbeiten in oder an den eigenen 4 Wänden (auch bei Mietern) ausgeführt werden und die Rechnung per Überweisung bezahlt werden musste, auf der die Lohnkosten und Materialkosten gesondert ausgewiesen werden.

Die Möglichkeit der gleichzeitigen Förderung und der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für Handwerker wurde für 2011 gestrichen, das heißt: Entweder nutzt man öffentliche Fördergelder oder man nutzt die Möglichkeit, die Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen zu können. Beides geht nicht mehr, was dem eigentlichen Zweck, damit Schwarzarbeit einzudämmen, nicht sehr zuträglich ist.

Zu den öffentlichen Hilfen, Förderungen und Zuwendungen, auf die man dann verzichten müsste, gehören nicht nur jene in Form von Fördergeldern und öffentlichen Geldern, sondern auch zinsverbilligte und zinsgünstige KfW Darlehen. Gerade letzte treten in einen starken Konflikt mit der steuerlichen Absetzbarkeit, da die Ersparnis Nichtanspruchnahme eines KfW Darlehens, um dann die Kosten für Handwerker von der Steuer absetzen zu können, oft sehr viel geringer ist.

Beispiel: Wird z. B. der steuerliche Höchstbetrag von 1.200 Euro, was Lohnkosten von 6.000 Euro genutzt, lassen sich im Schnitt nur 100 – 500 Euro (je nach persönlichem Steuersatz) sparen. Legt man eine durchschnittliche Handwerkerrechnung zugrunde, bei der der Lohnanteil ca. 30 – 50 % beträgt, so kommt man auf Gesamtkosten von 12.000 – 20.000 Euro.

Würde man hierfür ein günstiges KfW Darlehen nutzen, kann die Zinsersparnis von 2+ % ( meist weit über der steuerlichen Ersparnis liegen, wenn man die haushaltsnahen Handwerkleistungen von der Steuer absetzen möchte.

Jedoch kann die Doppelförderung noch dann in Anspruch genommen werden, wenn die Handwerksarbeiten vor Ende 2010 abgeschlossen und bezahlt werden. Hier bietet sich ggfs. auch eine Abschlagszahlung bzw. ein Aufsplitten des Auftrages an, um das nutzen zu können. Eine Abschlagszahlung gegen die Stellung einer Abschlagsrechnung sollte jedoch möglich sein – aber: ist diese eher gering, lohnt es sich kaum, da diese anteilig bei der Schlussrechnung (wenn diese erst 2011 gestellt werden kann) berücksichtigt wird.

Für den Steuerzahler stellt die Reform somit eine Verschlechterung dar, da jetzt wesentlich gründlicher, Beispiel KfW Darlehen, im Vorfeld geprüft werden muss, ob sich der steuerliche Abzug oder die öffentliche Förderung stärker rechnet. Wer Schwarzarbeit bisher nur aufgrund der Doppelförderung vermieden hat, könnte sich ermutigt sein, davon wieder abzurücken, indem man Schwarzarbeiter lieber zweckentfremdet mit öffentliche Fördermitteln bezahlt, anstatt die jetzt geringere Steuerersparnis zu nutzen.

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1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • Christian schrieb am 1. Mai 2017:

    Beispiel: Wird z. B. der steuerliche Höchstbetrag von 1.200 Euro, was Lohnkosten von 6.000 Euro genutzt, lassen sich im Schnitt nur 100 – 500 Euro (je nach persönlichem Steuersatz) sparen.

    Das ist falsch, denn die 1.200 Euro vermindern nicht das einkommensteuerpflichtige Einkommen sondern die Steuerlast. In diesem Fall sind 1.200 Euro also 1.200 Euro netto/bar/cash !