- Steuerncheck.net - https://www.steuerncheck.net -

Alkopops Steuer in Deutschland

Vor einigen Jahren waren Alkopops das Jugendgetränkschlecht hin, denn die Getränke schmecken Jugendlichen nicht nur gut, weil sie schön süß sind, sondern sie waren auch noch ausgesprochen billig, im Vergleich zu anderen Alkoholika. Dem wurde durch die Bundesregierung jedoch ein jähes Ende gesetzt, und zwar durch die Alkopop Steuer, die in Deutschland auf gewisse Getränke anfällt und zu entrichten ist.

Welche Getränke genau durch die Alkopops Steuer besteuert werden, ist ganz genau festgelegt:

Es handelt sich um Getränke, wobei hierzu auch der Aggregatszustand „gefroren“ zählt, die hauptsächlich aus zwei Komponenten bestehen: Branntwein oder branntweinhaltige Waren und Flüssigkeiten / Getränke, die entweder weniger als oder mehr als 1,2 % Alkohol aufweisen, zum Beispiel Cola, Limonade, Honigwein, Bier, Traubenwein, Fruchtwein etc.

Das fertige Getränk muss weniger als 10% Alkohol aufweisen, aber mehr als 1,2 %, zum trinken fertig gemischt in verschlossenen Behältern zum Verkauf angeboten und als Erzeugnis der Branntweinsteuer gemäß § 130 Abs. 1 BranntwMonG unterliegen.

Die Höhe der Alkopopsteuer orientiert sich an der im fertigen Getränk enthaltenen Alkoholmenge. Sie liegt pro Hektoliter reinem Alkohol / 20° (100 Liter) bei 5.550 Euro. Daraus ergibt sich beispielsweise für eine Alkopop-Flasche á 0,25 Liter und 5,5 % Alkoholgehalt eine Sondersteuer auf das Erzeugnis von 84 Cent.

Hinzu kommt bei Alkopops die Branntweinsteuer, entsprechend müssen Alkopops dahingehend überprüft werden, ob bei ihnen neben der Alkopopsteuer nicht auch noch die Branntweinsteuer entsteht.

Mit dieser Maßnahme hat es die Bundesregierung geschafft, dass Alkopops nicht mehr in solch ausgiebiger Form, wie ursprünglich üblich, von jugendlichen konsumiert werden – es handelt sich also durchaus um eine lobenswerte Maßnahme im Sinne des Jugendschutzes.