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Die neue CO2 Steuer – Was muss man zahlen?

Seit dem 01.06.2009 gilt sie für alle Erstzulassungen in Deutschland: die neue CO2 Steuer – und damit ändert sich in der Berechnung einiges: denn selbst bisher in der Kfz Steuer günstige Fahrzeuge können mit der CO2 Steuer richtig teuer werden, wenn ihr CO2 Ausstoß weit über den CO2 Grenzen liegt.

Und das ist sogar sehr wahrscheinlich: Denn kaum ein aktueller Neuwagen, außer es handelt sich um ein Elektroauto oder um ein mit Gas betriebenes Fahrzeug, kann die derzeit vom Gesetzgeber vorgegebenen oder für die Jahre 2012 und 2014 geplanten Freigrenzen einhalten, bei der keine CO2 Steuer zu zahlen ist. Beim Kauf eines Neuwagens sollte daher mehr denn je, wenn man bei der CO2 Steuer sparen möchte, auf den CO2 Ausstoß eines Fahrzeugs geachtet werden.

Ab 2013 soll die neue CO2 Steuer auch für alte Fahrzeuge die vor dem 01.06.2009 zugelassen wurden, anfallen. Vor allem sehr alte Gebrauchtfahrzeuge können sich als echte CO2 Schleudern entpuppen und die Steuerlast hier enorm steigen lassen, auch wenn sie jetzt noch günstig in der Kfz Steuer sind.

Die neue CO2 Steuer unterscheidet sich insofern von der alten Kfz Steuer, dass hier zwar weiterhin der Hubraum einen Bemessungsfaktor darstellt, aber die Schadstoffklasse nicht mehr relevant für die Berechnung der Steuer ist. Ab dem 01.06.2009 zählt hierfür nur noch der CO2 Ausstoß bei der Steuer bei Erstzulassungen, ab 2013 auch für Gebrauchtfahrzeuge.

Pro 100 cm³ werden nun 2 Euro fällig, was auf den ersten Blick günstiger ist, da selbst für Fahrzeuge nach Euro 3 Norm und besser 6,75 Euro pro 100 cm³ Hubraum anfielen – dafür kostet jedes Gramm CO2 pro km, welches über den Freigrenzen liegt, 2 Euro. Gerade bei den „Dreckschleudern“, die der Staat damit in erster Linie abstrafen möchte, summiert sich das ganze zu hohen Beträgen.

Die Freigrenze liegt bis zum 31.12.2011 bei 120 g CO2 / km, bis zum 31.12.2013 bei 110 g CO2 / km und ab 2014 bei 95 g CO2 / km. Sollte diese Grenze unterschritten werden, sind keine Steuern zu zahlen.

Als Beispiel: Der neue VW Passat Trendline mit 1,4 Liter Motor und 90 kw hat einen CO2 Ausstoß von 145 g CO2 / km – hierfür wäre folgende Kfz Steuer mit CO2 Steuer fällig:
– bis Ende 2011: 78 Euro (davon 50 Euro CO2 Steuer)
– bis Ende 2013: 98 Euro (davon 70 Euro CO2 Steuer)
– ab 2014: 128 Euro (davon 100 Euro CO2 Steuer)

Auch der VW Passat TSI EcoFuel würde immernoch 119 g CO2 / km ausstoßen und wäre somit nur bis Ende 2011 von der CO2 Steuer befreit.

Für Diesel fällt die Steuer noch höher aus: hier werden pro 100 cm³ 9,50 Euro fällig, der CO2 Zuschlag bleibt gleich hoch. Sollte der Diesel jedoch nicht mit einem Rußfilter der Stufe PM5 ausgestattet sein, so fallen auch noch einmal 1,20 Euro pro 100 cm³ an.

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