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Mit Elster die Steuer erledigen

Die Steuererklärung online erledigen zu können, ist eine bequeme Möglichkeit, die viele Steuerpflichtige in Deutschland nutzen. Mit ELSTER kann man nämlich nicht nur die Einkommensteuererklärung machen, sondern zum Beispiel auch die Umsatzsteuervoranmeldung, die Umsatzsteuererklärung oder die Gewerbesteuererklärung. Auch die Beantragung einer Lohnsteuerbescheinigung, die Gewerbesteuer-Zerlegung oder die Lohnsteuer-Anmeldung ist online mit ELSTER möglich.

ELSTER nur für Arbeitnehmer?

ELSTER kann nicht nur von Arbeitnehmern und Unternehmern genutzt werden, sondern auch von Arbeitgebern, Datenaustauschpartnern der Finanzverwaltung und diversen Behörden. Konkret wird dazu das ElsterFormular benötigt, allerdings gibt es auch externe Software-Produkte, in die das Elster-Modul integriert wurde, und die ebenso funktionieren. Außerdem gibt es ElsterLohn, der für die schrittweise Abschaffung der Lohnsteuerkarte steht, denn erst soll die Lohnsteuerbescheinigung online stattfinden, und dann die Kartonkarte komplett wegfallen. Übrigens läuft ELSTER auch problemlos unter Linux.

Es gibt jedoch auch Fälle, in denen man das ElsterFormular nicht nutzen, die Steuerklärung also nicht online erledigen kann: so ist das Übersenden von Lohnsteuerbescheinigungen ausschließlich mit einem elektronischen Zertifikat möglich. Das bedeutet, dass man nicht nur die Steuersoftware runterladen, sondern sich auch im Elster Online Portal registrieren muss. Auch ein bloßer Ausdruck der Originalformulare vom Amt ist nicht möglich.

Bezugnehmend auf Anlage N können maximal 5 Lohnsteuerbescheinigungen und 12 verschiedene Betriebsstätten pro Arbeitnehmer eingetragen werden. Auch die Anlage AUS ist begrenzt, höchstens zwanzig unterschiedliche Staaten bzw. die Einkünfte aus diesen können aufgelistet werden. Anlage SO ist sieht ebenso eine Deckelung vor, dort können Steuerpflichtige maximal drei Veräußerungen von Grundstücken bzw. grundstücksgleichen Rechten aufführen, sofern dies nicht zu Einkünften gewerblicher Art geführt hat oder führt.

Unterstützt ELSTER alles?

Natürlich unterstützt ELSTER alle gängigen und auch weniger geläufigen Vordrucke, unter anderem den Mantelbogen zur Einkommensteuererklärung, die Anlage AV, die Anlage G, die Anlage Kind, die Anlage N, Anlage S, Anlage R oder auch den Vordruck für die Einnahmeüberschussrechnung. Wer Probleme beim Ausfüllen der Formulare hat, kann die vorhandene Hilfe nutzen. Nicht vergessen darf man jedoch, dass das ElsterFormular keine steuerberatende Funktion hat, und man auch online bei ELSTER nur Ausfüllhilfe aber keine inhaltliche Hilfe erhält.