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Alle Steuerformulare auf einen Blick

Es gibt eine Vielzahl von Steuerformularen – je nachdem, welcher Tätigkeit man nachgeht, ob man Angestellter oder selbständig, verheiratet oder zum Beispiel Rentner ist, benötigt man die unterschiedlichsten Formulare für die Steuererklärung. Es bestehen aber zum Beispiel auch Formulare für die Lohnsteuer Anmeldung oder die Lohnsteuerbescheinigung. Um herauszufinden, welche Steuerformulare man denn nun konkret benötigt, sollte man sich zunächst einen Überblick über alle verfügbaren Steuervordrucke verschaffen.

Mantelbogen und Anlagen

Steuerformulare, Mantelbogen und AnlageDer Hauptvordruck – die ersten bzw. letzten Seiten davon werden auch Mantelbogen genannt – dient der Angabe der persönlichen Daten, der Sonderausgaben, der außergewöhnlichen Belastungen sowie der diversen Einkunftsarten.

Liegen nur ganz bestimmte Einkünfte vor, so können Arbeitnehmer auf die so genannte vereinfachte Steuererklärung zurückgreifen. Darin können Arbeitnehmer dann aber auch nur die üblichen Ausgaben geltend machen.

In der Anlage Kind werden, wie der Name schon verrät, alle Angaben zu den vorhandenen Kindern getätigt. Ein jeweils separates Formular Anlage Kind ist für jedes Kind bei der Einkommensteuer beizufügen.

Relevant für Arbeitnehmer ist die Anlage N, denn sie beschäftigt sich mit sämtlichen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit – das heißt, Arbeitnehmer müssen hier Angaben zu ihrem Gehalt machen, des Weiteren werden in der Anlage N die Werbungskosten einzeln aufgeführt.

Steuerformulare für Gewerbetreibende

Gewerbetreibenden dient die Anlage G, denn sie erfasst Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die bis zum Jahr 2007 innerhalb der Anlage GSE zusammengefasst wurden. Anlage S ist ebenso für Gewerbetreibende bzw. generell Unternehmer, Selbständige und Freiberufler relevant, es werden die Einkünfte aus selbständiger Arbeit erfasst.

Für Steuerpflichtige, die den Gewinn anhand einer Einnahme-Überschuss-Rechnung ermitteln, ist die Anlage EÜR relevant, und zwar seit dem Jahr 2005. Eine formlose Gewinnermittlung wird nur dann anerkannt, wenn die erwirtschafteten Einnahmen den Betrag von 17.500 Euro nicht überschreiten.

Die Anlage KAP dient der Erfassung eventueller Einkünfte aus Beteiligungserträgen und Kapitalvermögen, inklusive der dazu gehörenden Werbungskosten. Bestehen sonstige Einkünfte, wie zum Beispiel Erlöse aus Veräußerungsgeschäften privater Natur, Abgeordnetenbezüge und Unterhaltsleistungen, so ist die Anlage SO auszufüllen.

Renten und eventuelle Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen werden in der Anlage R eingetragen, Förderungen des Wohneigentums, also Steuervorteile für selbst genutzte oder kostenlos überlassene Immobilien im Inland, werden in Anlage FW beantragt.

Sofern Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung bestehen, kommt die Anlage V zum tragen, dafür müssen die Einkünfte für die Einkommensteuererklärung jedoch relevant sein. Die Anlage AUS dient der Angabe aller ausländischen Steuern und Einkünfte; dabei ist es irrelevant, ob ein DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) existiert, oder nicht.

Die Anlage Vorsorgeaufwand ist seit dem Jahr 2009 an die Stelle der Anlage AV getreten und dient jetzt auch der Erfassung von sonstigen Altersvorsorgebeiträgen. Bestehen Einkünfte aus Landwirtschaft oder Forstwirtschaft, so muss die Anlage L ausgefüllt werden.

Wer Unterhalt an bedürftige Personen zahlt, trägt dies in die Anlage Unterhalt ein, wer hingegen Unterhaltsleistungen an den dauerhaft getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner entrichtet, benötigt Anlage U. Mit dem Antrag NV-Bescheinigung beantragt man beim zuständigen Finanzamt eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung).

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1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • Keinnamenhabe schrieb am 13. Dezember 2011:

    Beim ELSTER Steuerprogramm (das vom Finanzamt halt) sind die Mantelbögen doch mit dabei – oder muss man sich da ELSTER – Anlage KAP noch extra herunterladen :D?