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Geringfügige Beschäftigung – Steuer

Die Bundesregierung versucht seit einigen Jahren den Kampf gegen die Schwarzarbeit effektiver zu gestalten und statt Repression zunehmend auch auf Anreize in Form von Steuervorteilen zu setzen. Denn die meiste Schwarzarbeit existiert nicht im gewerblichen, sondern im häuslichen Bereich in Form der Putzfrau oder des Gärtners, die „nebenher“ etwas verdienen.

Dabei handelt es sich selten um vollwertige Beschäftigungen, sondern um geringfügige Beschäftigungen und haushaltsnahe Hilfen, die selten angemeldet werden. Aber: Nicht nur als Arbeitnehmer kann man von der Anmeldung profitieren, sondern auch als Arbeitgeber. Nicht nur, dass man keine Angst davor haben muss, irgendwann doch einmal erwischt zu werden, weil ein missgünstiger Nachbar dem Zoll oder dem Finanzamt die Schwarzarbeit petzt, sondern auch, weil die Haushaltshilfe im Fall eines Unfalls abgesichert ist.

Die Wenigsten, die, der klassische Fall, eine Putzfrau oder einen Gärtner als haushaltsnahe Hilfe beschäftigen, wollen sich jedoch der Anmeldung stellen – zu aufwändig, zu kompliziert und mehr zahlen muss man auch noch.

All das sind jedoch Argumente von gestern: Zum einen kann die Anmeldung heute problemlos und bequem im Internet vorgenommen werden, siehe:

So kann man die zusätzlichen Lohnkosten bis zu einem Betrag von 510 Euro pro Jahr zu 20 % der eigentlichen Lohnkosten von der Steuer absetzen. Was nach wenig klingt, ist es jedoch nicht, da hier Lohnkosten von maximal 2.550 Euro (20 % = 510 Euro) steuerbegünstigt werden. Die zusätzlichen Lohnnebenkosten, die für die Anmeldung anfallen, betragen hingegen ca. 14,3 %.

Warum sich das lohnt? An einem Beispiel:

Marianne und Hans beschäftigen eine Haushaltshilfe, die ihnen die Gartenarbeit abnimmt und im Haushalt putzt – das macht sie 6 Stunden pro Woche und erhält pro Stunde 7 Euro schwarz. Damit haben Marianne und Horst pro Jahr Lohnkosten von 2.184 Euro pro Jahr, die sie natürlich nicht von der Steuer aufgrund der illegalen Beschäftigung absetzen können.

Würden sie ihre Haushaltshilfe bei der Minijobzentrale anmelden, so müssten sie erst einmal knapp 312,30 Euro Lohnkosten pro Jahr zusätzlich zahlen, also 2496,30 Euro pro Jahr statt 2.184 Euro – dafür könnten sie aber 20 % dieser Kosten, 499,26 Euro, von der Steuer absetzen und so ihr zu versteuerndes Einkommen mindern.

Das heißt: So erhalten sie einen Steuervorteil von 499,26 Euro bei Mehrausgaben von 312,30 Euro und die Absicherung der Haushaltshilfe mit der Unfallversicherung quasi umsonst dazu.

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