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Neue Steuerreform: Was wird sich ändern?

Die Regierung plant wieder eine neue Steuerreform, die alle Bürger um 585 Millionen Euro pro Jahr entlasten soll. Ob es sich dabei um ein echtes Steuergeschenk handelt, über das man sich freuen kann oder nur um ein Geschenk an Hoteliers und Parteispender, ist die Frage. Zudem ist noch nichts endgültig beschlossen, denn bei der neuen Steuerreform handelt es sich nur um einen Entwurf.

Dieser soll sowohl die Steuerzahler als auch die Finanzverwaltung des Bundes gleichermaßen entlasten, sprich: Mehr Netto vom Brutto für alle und weniger Arbeit für das Finanzamt. Aber: Realistisch betrachtet wird sich auch bei dieser „Reform“ wohl nur wenig ändern, denn die Vereinfachung für die Steuerverwaltung ist marginal – und auch der Zugewinn für den einfachen Bürger.

Konkret geht es um Folgendes:

1. Die Steuererklärung muss nun nicht mehr jährlich, sondern nur noch aller 2 Jahre abgegeben werden.

Das klingt zwar erst einmal gut, ist aber keine echte Änderung und kein echter Vorteil. Denn erstens gilt das nur für Angestellte und nicht für alle und zweitens hat so unterm Strich weder das Finanzamt noch der Steuerzahler in der Praxis weniger Arbeit – sie wird nur anders verteilt.

So kann man über 2 Jahre Belege sammeln und muss jedesmal alles umstellen, wenn innerhalb dieser 2 Jahre Neuerungen kommen – bisher musste man nur das laufende Jahr beachten, welche Änderungen und Gerichtsurteile mal wieder etwas geändert haben. Auch muss die Steuererklärung trotzdem weiterhin pro Jahr und nicht für 2 Jahre ausgefüllt werden. Ob man die Steuererklärung dann wirklich aller 2 Jahre abgibt oder gleich jedes Jahr, da man sie ohnehin schon machen musste, ist die Frage.

Von Nachteil ist die Abgabe generell immer dann, wenn man mit einer Steuerrückerstattung rechnen kann, was bei allen Angestellten in Steuerklasse 1, 2, 4 und 6 die Regel statt die Ausnahme ist. Statt diese jährlich zu bekommen, kann man sich dann dafür entscheiden, 2 Jahre zu warten. Nur wer unterhalb des Jahres prinzipiell zu wenig Lohnsteuer und Steuern zahlt, also nur die, die sich in Steuerklasse 3 befinden, könnten davon kurzfristig profitieren. Nachteil: Nach 2 Jahren wird die Steuernachzahlung umso höher ausfallen.

Auch das Finanzamt wird hiermit keine Arbeit erspart – denn wie erwähnt verringert sich weder die Anzahl der zu bearbeitenden Steuererklärungen noch die Höhe der Arbeit. Dieser Teil der Reform ist nur ein Geschenk für wenige – eben für Angestellte in Steuerklasse 3, die eine „Hausfrauenehe“ führen.

2. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll auf 1.000 Euro angehoben werden.

Das klingt zwar wieder nach viel, ist aber de facto wenig. Bei einem Durchschnittseinkommen von 1.503 Euro pro Monat in Deutschland liegt die jährliche Ersparnis bei weniger als 10 – 20 Euro, also bei weniger als 0,83 – 1,67 Euro pro Monat. Diese Ersparnis dürfte allein für die im Jahr 2011 zu erwartende höhere Inflation schneller wieder weg sein als man sie ausgeben kann.

3. Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag bei erwachsenen Kindern wird nicht mehr vom Einkommen des Kindes abhängig gemacht.

Auch das ist im Grunde nur ein Geschenk an das Finanzamt, da es jetzt nicht mehr berechnen muss, ob das Kind Bezüge und ein Einkommen von über 8.004 Euro pro Jahr hat. Nur: das ist heute bei den wenigsten Kindern, die zuhause wohnen und zur Haushaltsgemeinschaft der Eltern gehören, der Fall. Selbst mit einem hohen Ausbildungsgehalt und BAföG wird selten die Grenze von 8.004 Euro überschritten.

Realistisch gesehen handelt es sich somit um ein sehr halbgares Geschenk, da wie erwähnt der Rechenaufwand und Nachweisaufwand (in dieser Hinsicht) für den Steuerzahler und das Finanzamt sinkt – so wirklich profitieren nur diejenigen davon, die als Kind so hohe Bezüge und Einkünfte erhalten (mehr als 667 Euro pro Monat), für die (oder deren Eltern) das dann zusätzliche Kindergeld eher ein nettes Taschengeld darstellt. Kurz gesagt: Ein Geschenk an Vermögende!

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