Kategorien:

Steuertricks I: So wird das Finanzamt hinters Licht geführt!

Wenn man sich einmal vor Augen hält, was man alles von der Steuer absetzen kann, dann kann man sich nur immer wieder die Frage stellen, wo denn die berühmten Steuertricks versteckt sein sollen, die soviel Geld sparen. Denn das Angebot der Möglichkeiten ist sehr gering und für Trickserei wenig Platz.

Steuertricks: Richtig Steuern sparen, aber nicht legal!

Die Antwort, wo sich denn das alles verstecken soll, ist banal: Nirgendwo! Denn es gibt keine echten Steuertricks, die richtig Steuern sparen, sondern nur sehr kreative Auslegungen der Regeln, die letztendlich, falls man erwischt werden sollt, auch eine Anzeige und Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zur Folge haben.

Die besten Steuertricks sind im Grunde nichts anderes als Lügen, die man dem Finanzamt erzählt – dass diese zumindest anfangs noch geglaubt werden, bestärkt auch noch viele Steuerzahler, die gern damit prahlen, wie sie das Finanzamt hinters Licht führen.

Das Problem ist meist, dass wer ehrlich gegenüber dem Finanzamt ist, kaum wirklich Steuern sparen kann abseits der Tipps, die auch auf Steuerncheck.net zu finden sind – jedoch gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten zu betrügen. Wir können jedem nur dringen davon abraten, denn auch wenn es lukrativ zu sein scheint: Spätestens wenn das Finanzamt einmal genauer hinsieht, fliegen all diese Betrugsmaschen auf.

Steuertricks: So wird das Finanzamt betrogen!

Krankheitstage / Urlaubstage „vergessen“

Ein oft beliebter Trick ist es, einfach die Anzahl der Arbeitstage in der Steuererklärung zu hoch anzugeben, z. B. in dem Krankheitstage und Urlaubstage „vergessen“ oder mehr Arbeitstage als überhaupt geleistet angegeben werden.

Problem: Der Jahresurlaub ist gesetzlich vorgeschrieben, genauso wie die Wochenarbeitszeit – in der Regel sind nur 220 Arbeitstage (52 Wochen x 5 Wochenarbeitstage) möglich, ohne Urlaub. Wer mehr Tage angibt, der macht sich in den Augen des Finanzamts als Trickser genauso verdächtig wie jemand, der seit Jahren keinen Urlaub nimmt, auch wenn sich ein wenig mehr Arbeitstage als möglich meist mit Wochenendarbeit erklären lassen.

Pendlerpauschale: Fahrtweg verlängern

Die Pendlerpauschale wird von vielen als ohnehin zu niedrig wahrgenommen, und selbst die Behörden sehen das kaum anders, weswegen der Fahrtweg Wohnung – Arbeit gern etwas länger ausfällt, als er tatsächlich ist.

Problem: Was vor Jahren meist nur dann aufflog, wenn man einen ortskundigen Finanzbeamten als Sachbearbeiter hatte, ist heute leicht zu entlarven: Denn das Finanzamt lebt nicht mehr in der Steinzeit und Entfernungen lassen sich heute schon leicht mit diversen Routenplanern online und offline ermitteln, die auch das Finanzamt nutzt. Weicht hier die in der Steuererklärung angegebene, direkte Entfernung zwischen Wohnung und Arbeit zu sehr ab, wittert das Finanzamt Trickserei.

Belege sammeln und tauschen

Belege sammeln SteuerDas Finanzamt will für alle Kosten, die man von der Steuer absetzen will, Nachweise und Belege sehen – was man nicht belegen kann, wird nicht anerkannt. Viele Steuerzahler sammeln ihre Belege jedoch nicht nur selber, sondern auch noch gleich bei oder mit Freunden oder kaufen ganze Sammlungen im Internet. Möglich ist das, weil das Finanzamt voraussetzt, dass der Besitzer eines Belegs auch tatsächlich bezahlt hat, siehe ausführlich: Quittungen tauschen und Belege sammeln

Ganz dreiste legen gleich mit Freunden und Bekannten eine gemeinsame Sammlung an und jeder reicht die Kopien dieser beim Finanzamt für seine Steuererklärung ein. Auch das ist zunächst möglich, da das Finanzamt nur bei Spendenbescheinigungen und Zinsbescheinigungen auf einem Original besteht und alle anderen Nachweise auch als Kopien vorgelegt werden können, siehe: Steuererklärung: Originale oder auch Kopien gültig?

Problem: Das Tauschen, Verschenken oder Kaufen von Nachweisen, Quittungen oder Belegen ist illegal – hierfür gibt es bereits ein Bußgeld und möglicherweise eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung. Spätestens wenn man es mit dem Sammeln übertreibt und der Finanzbeamte einmal genauer hinsieht, z. B. weil 2 Belege zeitnah an 2 völlig unterschiedlichen Orten ausgestellt wurden oder ein Beleg auf einen ganz anderen Namen läuft, kann es mit der Sammelei böse enden.

Wer gemeinsam mit anderen das Finanzamt betrügen will, für den kommt es meist noch dicker – diese Masche fliegt spätestens dann auf, wenn das Finanzamt bei einer Person oder bei einer Vorort Prüfung die Original sehen will, welche dann abgestempelt und kein zweites Mal benutzt werden können.

Einkäufe sind berufsbedingt / betrieblich

Weit verbreitet ist auch der Trick, dass Bücher, Zeitungen, Bürobedarf oder Schreibwaren mal eben zu beruflich notwendig, damit man es als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann, oder als betrieblich, damit man es als Betriebsausgabe absetzen kann, umgewidmet werden.

Dieser Steuertrick wird dadurch möglich, dass die meisten elektronischen Kassen alles in die gleiche Kategorie einordnen: Ob man sich einen Roman, ein teures Magazin oder ein Fachbuch kauft, oft erscheint nur Bücher / Zeitschriften oder Presseerzeugnis auf dem Kassenbon ohne Titelbezeichnung – oder in Schreibwarenläden, wo Geschenkpapier und Büroklammern immer als Bürobedarf oder Schreibwaren auf dem Bon erscheinen.

Das Finanzamt macht sich aus aus Zeitdruck selten die Mühe, kleinpreisige Artikel haargenau nachzuprüfen – und so wird aus einem Roman, Geschenkpapier oder der Fernsehzeitschrift mal eben etwas betrieblich / beruflich Notwendiges, was man von der Steuer absetzen kann.

Problem: Vor allem bei teuren Artikeln wie Büchern lässt sich das Finanzamt nicht mehr so leicht hinters Licht führen – hier wird fast immer für die Anerkennung vorausgesetzt, dass der Titel oder Autor des Buches auf dem Beleg erscheint.

Aber auch die kleineren Sachen sind nicht todsicher: Falls z. B. das Geschäft durch den Sachbearbeiter nachgeprüft werden sollte und die Frage aufkommt, was man denn als Arzt für beruflich notwendige Fachliteratur an einem Kiosk oder welchen Bürobedarf man in einem Geschenkeshop findet, wird es argumentativ eng.

Weitere Artikel unserer Steuerncheck.net Serie:
Steuertricks II: Wie das Finanzamt überlistet wird!
Steuertricks III: Wie sich das Finanzamt austricksen lässt!
Steuertricks IV: Was das Finanzamt nicht wissen sollte!
Steuertricks V: Die Tricks der Steuerschummler
Steuertricks VI: Steuertricks & Immobilien
Steuertricks VII: Tricks um Steuern zu sparen
Steuertricks VIII: Spesen und Hobbys absetzen

Hinterlassen Sie einen Kommentar





1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • Steuergeldjäger schrieb am 24. August 2014:

    Wenn die Börse flöten geht ist das Geld gleich fort.
    Dann nützen die Stuertricks nichts mehr.
    Die Stuerfahung sollte alle Steuerparadiese wie Monaco und Liechtenstein, sowie Andorra und die Asiatischen Metropolen unter die Lupe nehmen.
    Aber gut ist, das der ESM ausländische Anlagen nur zu einen gringen teil abdeckt.
    Stürzt die Börse in London, oder Tokio ab ist das Schwarzgeld fort und der ehrliche braucht dafür nicht auf zu kommen!