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Steuertricks II: Wie das Finanzamt überlistet wird!

In unserem Artikel zu Steuertricks I: So wird das Finanzamt hinters Licht geführt! haben wir bereits erläutert, welche Steuertricks oft und gern benutzt werden, um dem Finanzamt ein Schnippchen zu schlagen und die eigenen Finanzen zu schonen. Auch bei unserem zweiten Teil gilt: Steuertricks, die legal mehr sparen, als das, was wir auf Steuerncheck.net erörtern, gibt es nicht.

Die hier aufgeführten Beispiele sind das, was gern als ultimativer Steuertrick betrachtet wird, um richtig Steuern zu sparen, was aber letztendlich nur eines ist: eine sehr kreative Auslegung der Wahrheit und damit Betrug und Steuerhinterziehung. Stellt das Finanzamt im Rahmen einer Prüfung fest, dass mit diesen Steuertricks Steuern „gespart“ wurden, versteht es nur noch wenig Spaß!

Steuertricks: Nicht selten, aber trotzdem nicht straffrei

Bewerbung von der Steuer absetzen

Die Kosten für eine Bewerbung kann man von der Steuer als Werbungskosten absetzen und zwar unabhängig davon, ob man arbeitssuchend ist oder nicht. Die Kosten für eine Bewerbung können entweder pauschal oder in Höhe der tatsächlichen Kosten abgegolten werden, wobei eine Pauschale von bis zu 15 Euro in der Regel problemlos vom Finanzamt anerkannt wird – als Nachweis genügt dem Finanzamt bei der pauschalen Abrechnung eine Kopie des Anschreibens.

Trickser „bewerben“ sich nun auf dieser Basis und legen ihrer Steuererklärung die Anschreiben für Bewerbungen bei, die sie nie abgeschickt haben, um die Pauschale von bis zu 15 Euro pro Bewerbung zu erhalten.

Problem: Leider ist dieser Trick noch immer sehr weit verbreitet und die Chance erwischt zu werden ist nicht besonders hoch – denn das Finanzamt prüft selten gründlich nach, ob man sich auch wirklich beworben hat noch erwartet es von einem Arbeitgeber, dass dieser sich bei einer Nachfrage an jede Bewerbung erinnern kann.

Skeptisch wird das Finanzamt jedoch, wenn man sich zu häufig bewirbt, um so richtig von der Pauschale profitieren zu können oder wenn zu hohe Kosten angegeben werden: entweder beim Absetzen der tatsächlichen Kosten pro Bewerbung oder aber bei Reisen zu Bewerbungsgesprächen – denn auch diese kann man voll von der Steuer absetzen. Nur: Während ein Arbeitgeber sich vielleicht nicht mehr zu 100 % an eine schriftliche Bewerbung erinnern kann, wird das bei einem persönlichen Bewerbungsgespräch kaum der Fall sein.

Häusliche Arbeitszimmer

Das häusliche Arbeitszimmer war im Grunde schon immer und ist nach wie vor für die meisten Steuertrickser die Möglichkeit schlechthin, Kosten von der Steuer für etwas abzusetzen, was nicht da ist – aus diesem Grund versuchte der Staat auch vor Jahren, das häusliche Arbeitszimmer nicht mehr anzuerkennen.

Denn über das häusliche Arbeitszimmer, siehe: Arbeitszimmer: Welche Kosten kann man von der Steuer absetzen?, kann man eine Vielzahl an Kosten abschreiben und im Gegenzug dazu ist es für das Finanzamt so gut wie gar nicht kontrollierbar, ob dem auch wirklich so ist. Dazu kommt der Umstand, dass das Finanzamt, außer bei dem Verdacht auf schwere Steuervergehen, siehe Steuer CD Hilfe, Hausbesuche kurzfristig ankündigen muss, so dass für Delinquenten mehr als genug Zeit bleibt, schnell alle Möbel zu umzuräumen um sich pünktlich zum Besuch vorübergehend ein Arbeitszimmer einzurichten – und Vorortprüfungen sind dazu auch noch sehr selten.

Problem: Die Neuregelung zum häuslichen Arbeitszimmer besagt, siehe: Arbeitszimmer steuerlich absetzen – aktuelle Regelung, dass nur noch diejenigen ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen können, die keinen entsprechenden Arbeitsplatz an ihrem Beschäftigungsort zur Verfügung gestellt bekommen – das heißt, dass dieser Steuertrick für die meisten Arbeitnehmer und Angestellten entfällt.

Nicht jedoch für Selbständige oder Berufe, welche nur einen eingeschränkten Arbeitsplatz an ihrem Beschäftigungsort erhalten, z. B. Lehrer (siehe: Steuertipps für Lehrer) – diese werden wohl auch weiterhin das ein oder andere Mal zum unfreiwilligen Möbelpacker, wenn das Finanzamt sich ankündigt und der in der Steuererklärung geschilderte Sachverhalt nicht wirklich der Realität entsprechen sollte.

Der Steuertrick mit dem Zweitwohnsitz

Über die doppelte Haushaltsführung lässt sich eine Menge an Steuern und Geld sparen – letzteres vor allem dann, wenn man überhaupt keine zwei Wohnsitze hat. Für die doppelte Haushaltsführung sind zwar 2 eigenständig geführte Haushalte Voraussetzung und vor allem die Einschränkung, dass der Lebensmittelpunkt am Erstwohnsitz liegen muss, aber das beeindruckt Steuersünder selten.

Denn diese melden sich z. B. einfach pro Forma bei ihren Eltern an – vor allem wenn dort ein abgetrennter Wohnbereich, z. B. in Form eines ausgebauten Dachgeschosses oder einer schlecht vermietbaren, möblierten Einliegerwohnung besteht, ist der Nachweis eines eigenen Hausstandes selten ein Problem.

Problem: Neben dem eigenen Hausstand ist der Lebensmittelpunkt oft immer wieder ein Fallstrick, über den Trickser dann doch erwischt werden. Jedoch wesentlich seltener als man meint, vor allem wenn das „Elternmodell“ genutzt wird – denn oft wohnen diese noch an dem Ort, an dem man aufgewachsen ist und man deswegen immer noch sehr viele Freunde oder Verwandte in der Nähe vorweisen kann oder sogar weiter bestehende Vereinsmitgliedschaften.

Jedoch ist das auch dem Finanzamt bekannt, weswegen oft zusätzlich ein Mietvertrag verlangt wird oder auch ein Bauplan der Wohnung, sowie die Mitteilung des Tachostands um die Familienheimfahrten zu überprüfen – nur: Wenn es deswegen eng wird, ist das Auto vor dem Vorortbesuch des Finanzamts oft kurzfristig verkauft worden.

Der Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Wer in seiner Freizeit einen Unfall baut, der muss die Kosten für die Reparatur selbst tragen – außer wenn sich der Unfall auf dem Weg zur Arbeit ereignet hat, denn in diesem Fall kann man die Kosten für die Reparatur von der Steuer absetzen, siehe Kosten für Unfall von der Steuer absetzen. Und so wundert es nicht, dass erstaunlich viele Steuersünder überdurchschnittlich oft ihre Unfälle auf dem Weg zur Arbeit haben.

Problem: Auch wenn der Arbeitgeber mitspielt, gibt es 1 oder 2 Parteien, die man oft nicht vor den Karren spannen kann: Die Polizei, die den Unfall ggfs. aufnimmt, sowie die Autoversicherung, der der Unfall gemeldet wird. Vor allem bei hohen Schadenssummen ist es sehr wahrscheinlich, dass das Finanzamt bei der Polizei einen Unfallbericht anfordert oder sich bei der Autoversicherung erkundigt – aber auch bei kleineren Summen wird oft zum Telefonhörer gegriffen, denn dieser Steuertrick lässt sich für das Finanzamt relativ einfach und schnell aufklären.

Weitere Artikel unserer Steuerncheck.net Serie:
Steuertricks I: So wird das Finanzamt hinters Licht geführt!
Steuertricks III: Wie sich das Finanzamt austricksen lässt!
Steuertricks IV: Was das Finanzamt nicht wissen sollte!
Steuertricks V: Die Tricks der Steuerschummler
Steuertricks VI: Steuertricks & Immobilien
Steuertricks VII: Tricks um Steuern zu sparen
Steuertricks VIII: Spesen und Hobbys absetzen