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Steuertricks III: Wie sich das Finanzamt austricksen lässt!

Auch wenn wir bereits in unseren Steuertricks Teil I und Teil II angesprochen haben, wie manche immer wieder versuchen, das Finanzamt auszutricksen, so war das längst nicht alles. Denn im Gegensatz zu den legalen Möglichkeiten, die man als Steuerzahler nutzen kann, gibt es sehr viel mehr illegale Steuertricks.

Steuertricks: Kreativ und illegal

Verschreiber / Zahlendreher

Es kann ja jedem einmal passieren: Man ist kurz abgelenkt und schon schleicht sich beim Ausfüllen der Steuererklärung oder bei der Eingabe am PC ein Zahlendreher ein, der auch nur ganz zufällig deutlich die zu zahlenden Steuern oder das zu versteuernde Einkommen senken oder die Finanzen etwas günstiger darstellen würde.

Zwar gleichen die Finanzbeamten die eingereichten Belege oder die Lohnsteuerkarte immer miteinander ab, aber trotzdem können diese auch etwas übersehen – z. B. Posten, die nicht zwingend belegt werden müssen.

Problem: Auch wenn man die Steuererklärung gründlich und sorgfältig ausfüllen muss und für die Richtigkeit bürgt, so kann sich natürlich immer wieder ein Fehler einschleichen – dieser hat im Gegensatz zu den anderen in unserer Serie beschriebenen Tricks selten zur Folge, dass deswegen eine Anzeige oder Strafe ergeht.

Nur: Falls ein Schreibfehler oder Vertipper in der Steuererklärung festgestellt wird, so heißt das, dass die Steuererklärung in Zukunft gründlicher geprüft wird. Wenn wiederholt Tippfehler auftauche, kann auch eine Strafe winken, denn über mehrere Ausrutscher in Folge sieht das Finanzamt nicht mehr hinweg.

Fortbildung von der Steuer absetzen

Eine Fortbildung und Weiterbildung kann man als Werbungskosten von der Steuer absetzen und diese sind oft nicht billig – was ist also besser, als eine Fortbildung von der Steuer abzusetzen, die nicht stattgefunden hat, oder die der Chef bezahlt?

Problem: Ob eine Fortbildung stattgefunden hat oder nicht kann das Finanzamt mit einem Anruf oft schnell klären – oder einfach eine Teilnahmebescheinigung verlangen. Da in der Regel der Arbeitgeber, außer es handelt sich um vorweggenommene Werbungskosten, die Fortbildung bezahlt wird oft auch ein Zahlungsnachweis verlangt und parallel beim Arbeitgeber nachgehakt, wer was bezahlen musste.

Gewinne aus Spekulationen nicht angeben

Steuertrick SpekulationsgewinneDie Abgeltungssteuer schlägt hart zu, vor allem, da man im Gegensatz zur Kapitalertragssteuer nicht einmal mehr Werbungskosten in Abzug bringen kann. Nur: In Zeiten des Internets und von Discountbrokern ist es relativ einfach, auch außerhalb Deutschlands mit Aktien gewinnbringend zu handeln, ohne zu viele Spuren zu hinterlassen – und Gewinne aus diesen Geschäften einfach nicht in der Steuererklärung anzugeben.

Problem: Trotz Doppelbesteuerungsabkommen und anderen internationalen Vereinbarungen können trickreiche Anleger nach wie vor Aktien- und Bankgeschäfte im Ausland an der Steuer vorbei vornehmen – und dafür müssen sie weder in die Schweiz noch nach Ouagadougou flüchten. Die Unterschlagung von Gewinnen bei der Steuer fällt meist nur durch Zufallsfunde auf – sowohl seitens der Banken, z. B. bei einer Betriebsprüfung, oder seitens des Finanzamtes, wenn sich Überweisungen ins Ausland finden lassen.

Tafelpapier – Beliebt beim Steuern sparen

Steuertrick TafelpapierBei einem Tafelpapier handelt es sich um eine spezielle Anlage – diese kann anonym erworben und im Bankschließfach aufbewahrt werden. Bei Fälligkeit des Papiers kann man sich die Gewinne in bar auszahlen lassen, wobei die Verlockung natürlich groß ist, das Finanzamt nichts vom Kauf bis zu den Gewinnen wissen zu lassen.

Problem: Tafelpapiere sind aufgrund des oben beschriebenen Vorgangs ein Dorn im Auge des Finanzamtes, denn solange Besitzer von Tafelpapieren keine „dummen Fehler“ machen – wie das Geld für den Kauf vom Konto abzuheben, den Gewinn auf ein Konto einzuzahlen oder mit dem Gewinn aus Geschäften mit Tafelpapieren und Geld vom Konto parallel zu investieren – hat das Finanzamt so gut wie keine Chance, diese Art der Steuerhinterziehung aufzudecken.

Aber: Droht einer Bank eine Prüfung durch das Finanzamt und werden Schließfachbegehungskarten und Kassenstreifen von den Fahndern kombiniert, dann kann auch das den Verdacht auf Geschäfte mit Tafelpapieren erhärten.

Reise zur Hauptversammlung

Als Aktionär hat man ein Interesse, zur Hauptversammlung anzureisen – diese Fahrt kann man seit Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr von der Steuer absetzen, da Werbungskosten nicht mehr anerkannt werden. Jedoch läuft momentan ein Musterverfahren, welches auf die Anerkennung der Werbungskosten hinwirken soll: Kapitalerträge: Werbungskosten von der Steuer absetzen – Betroffene können gegen ihren Steuerbescheid auf dieser Grundlage Einspruch erheben.

Problem: Ein Problem haben das Finanzamt und Betroffene durch die Nichtanerkennung der Werbungskosten derzeit nicht – sollte jedoch dem Musterverfahren Erfolg beschiedenen sein, kann sich das ändern. Denn für das Finanzamt ist es, außer es wird festgestellt, z. B. mit über das Fahrtenbuch, dass man zum angegebenen Zeitpunkt an einem anderen Ort war, so gut wie nicht belegbar, ob man tatsächlich diese Reise angetreten hat oder nicht.

Steuertricks mit Privatdarlehen

Privatdarlehen SteuerAuch die Zinsen für ein Darlehen von Freunden oder Verwandten darf man von der Steuer als Werbungskosten absetzen, wenn davon Investitionen getätigt werden, z. B. in Immobilien oder Geldanlagen. Der Darlehensgeber muss die Zinsen, die er bekommt auch versteuern, nur: Während die Zinsen für ein Privatdarlehen fast immer als Werbungskosten angegeben werden, gibt der Darlehensgeber diese nicht als Gewinne in seiner Steuererklärung an.

Problem: Diese recht häufig anzutreffende Steuertrick ist fast immer zum Scheitern verurteilt – denn hier reicht im Finanzamt ein einfacher Anruf des Sachbearbeiters des Darlehensnehmers beim Sachbearbeiter des Darlehensgebers, der fast immer erfolgt, da schnell und einfach, um den Schwindel aufzudecken.

Weitere Artikel unserer Steuerncheck.net Serie:
Steuertricks I: So wird das Finanzamt hinters Licht geführt!
Steuertricks II: Wie das Finanzamt überlistet wird!
Steuertricks IV: Was das Finanzamt nicht wissen sollte!
Steuertricks V: Die Tricks der Steuerschummler
Steuertricks VI: Steuertricks & Immobilien
Steuertricks VII: Tricks um Steuern zu sparen
Steuertricks VIII: Spesen und Hobbys absetzen

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