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Steuertricks IV: Was das Finanzamt nicht wissen sollte!

Legale Steuertricks muss man mit der Lupe suchen, illegale Steuertricks, von denen das Finanzamt besser nichts wissen sollte, finden sich dagegen wie Sand am Meer. In unserer Reihe Steuertricks wollen wir uns dieses Mal den Methoden widmen, bei denen eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung so gut wie sicher ist wenn man erwischt wird, die aber trotzdem recht oft anzutreffen sind.

Steuertricks – Schwarzgeld stinkt nicht?

Geld / Schwarzgeld ins Ausland schaffen und anlegen

Wenn von dem berüchtigtem Konto in der Schweiz oder Luxemburg die Rede ist, handelt es sich meist darum, dass deutsche Steuerzahler Geld über die Grenze ins Ausland geschafft und es auf einem Schweizer Nummernkonto oder einem Konto in Luxemburg bar eingezahlt haben, es von diesen Konten aus investieren und die Gewinne daraus natürlich nicht versteuern.

Problem: Bei diesem Steuertrick ist die Verurteilung, wenn man erwischt werden sollte, so gut wie sicher, denn hierfür braucht es schon ein hohes Maß an krimineller Energie. Denn: große Gelder ins Ausland zu schaffen ist nicht leicht und bereits das Ausführen hoher Bargeldsummen aus Deutschland muss beim Zoll deklariert werden.

Trotzdem werden Steuersünder relativ selten erwischt und wenn meist nur, wenn diese das Geld von ihrem deutschen Konto direkt ins Ausland überweisen oder vom Ausland Geld zurück auf ihr deutsches Konto – oder falls der Zoll bei einer Kontrolle große Mengen Bargeld findet.

Und: Wer sehr viel Geld auf einmal von seinem Konto abhebt, kann bereits hier unfreiwillig einen Warnschuss abgeben – denn wenn Summen über 15.000 Euro von einem Konto abgehoben werden, wird in der Regel der Zoll oder das Finanzamt aufgrund des Anti Geldwäschegesetzes informiert.

Auch die Bargeldeinzahlung in z. B. Luxemburg oder der Schweiz ist nicht einfach – für Bargeldsummen über 5.000 Euro muss ein Herkunftsnachweis, z. B. in Form eines relativ neuen Kontoauszugs, auf dem die Abhebung ersichtlich ist, bei der Einzahlung aufgrund der Anti Geldwäschegesetze vorgelegt werden. Trickreiche Steuersünder aber einfach die gleiche Auszugskopie mehrmals innerhalb kurzer Zeit, um so das legale, abgehobene Geld bei einer Bank und das Schwarzgeld bei einer anderen Bank einzuzahlen.

Der Steuertrick mit Immobilien und Vermietung

Dieser Trick beruht darauf, dass Gewinne aus Vermietung und Verpachtung versteuert werden müssen, aber Verluste, z. B. Werbungskosten, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehen, diese Gewinne mindern – dieser Trick ist recht häufig unter Verwandten oder in kriminellen Kreisen anzutreffen.

Der Besitzer vermietet die Immobilie auf dem Papier zu mindestens 50 – 75 % der üblichen Miete (um nicht den Werbungskostenabzug wegen Liebhaberei> zu verlieren) an einen Eingeweihten, welcher die Wohnung entweder schwarz für den üblichen Preis weitervermietet oder selbst für den vollen Preis mietet. Der Vorteil für den Vermieter ist, dass dieser auf dem Papier deutlich weniger Gewinn hat und weniger Steuern zahlen muss.

Problem: Der Vermieter darf die „Restmiete“ von 25 – 50 % natürlich nur in bar erhalten – überweist der Mieter jedoch zufällig die volle Summe, dann wird spätestens dann das Finanzamt alarmiert sein! Grundsätzlich sind Steuertricks dieser Art sehr riskant, da das Finanzamt auf Grundlage der Gewinnerzielungsabsicht in der Regel skeptisch wird, wenn die ortsübliche Miete ohne Grund stark unterschritten wird.

Vermietung unter der Hand

Ein anderer Trick ist, dass die Vermietung von Immobilien, Wohnungen oder Garagen und Plätzen überhaupt nicht angegeben wird, sondern gegenüber dem Finanzamt einfach erklärt wird, dass die Immobilie leer steht und man auf der Suche nach Mietern ist – wofür beispielsweise eine regelmäßige Anzeige in der Zeitung reicht. Hierbei muss der Vermieter keine Gewinne versteuern, kann aber trotzdem die Verluste abschreiben und so sein zu versteuerndes Einkommen mindern.

Problem: Auch wenn man meint, dass so etwas schnell auffällt, ist dem selten so – denn bei einer Vorortprüfung prüft das Finanzamt meist nur die Bücher und die persönlichen Verhältnisse eines Steuerzahlers, nicht jedoch z. B. seine Mietshäuser (außer er bewohnt es teilweise selbst).

Aber: Macht ein Mieter seine Kosten in der Steuererklärung geltend, so fliegt der Schwindel fast immer auf – denn Finanzämter bzw. deren Sachbearbeiter informieren sich immer untereinander, falls von einer Steuererklärung ein anderer Sachverhalt bei einem anderen Finanzamt betroffen sein sollte.

Lohnsteuer sparen mit Schwarzarbeit

Die Lohnsteuer beträgt im Durchschnitt 21,8 % und ist deswegen für Arbeitgeber ein ungeliebter Faktor, der nur die Löhne teurer macht, aber auch die wenigstens Arbeitnehmer freuen sich über diese Abgabe und würden das Geld lieber selbst behalten. Um die Lohnsteuer zu sparen, wird einfach schwarz gearbeitet, das heißt: die Bezahlung erfolgt direkt in bar, ohne über Bücher zu laufen – so gibt es auch keinen Nachweis, auf den das Finanzamt bei einer Überprüfung stoßen kann.

Problem: Auch wenn viele der Meinung sind, dass Schwarzarbeit meist durch Denunziation oder Kontrollen durch den Zoll entdeckt wird und das Finanzamt aus eigener Kraft dazu nicht in der Lage ist, sieht die Realität oft anders aus, denn: Eine Krähe hackt der anderen letztendlich doch kein Auge aus und so decken sich viele Selbständige lieber, anstatt sich gegenseitig Probleme zu machen.

Nur: Das Finanzamt wird hier zu seinem Glück für dümmer gehalten, als es ist. Denn Schwarzarbeit fällt zwar nicht direkt auf, aber oft bei einer Überprüfung der Bücher im Rahmen einer Betriebsprüfung: Hierbei wird z. B. mit Richtsätzen rechnerisch überprüft, ob bestimmte Zahlen, z. B. Einkauf von Material und erzielter Umsatz, stimmen können.

Ein anderer Fallstrick ist, wenn ein Unternehmer (trotz eines gehobenen Lebensstils) keine dementsprechenden Privatentnahmen tätigt oder wenn sich ein Arbeitnehmer offensichtlich mehr leisten kann, als sein Verdienst zulässt.

Übrigens: Da mit einer umfassenden Betriebsprüfung meist erst nach 5 – 7 Jahren zu rechnen ist, solange vorher keine Unregelmäßigkeiten auffielen, ist es nicht verwunderlich, dass viele „trickreiche“ Unternehmen meist danach in Insolvenz gehen müssen.

Denn im Fall von festgestellter Schwarzarbeit oder anderer Arten der Steuerhinterziehung ist mit so hohen Steuernachzahlungen zu rechnen, die ein kleineres / mittleres Unternehmen auf einen Schlag ruinieren können – vor allem, weil nach so einem „Fund“ das Finanzamt verständlicherweise keine Kulanz in Form einer Ratenzahlung der Steuern oder Stundung der Steuern mehr gewährt.

Weitere Artikel unserer Steuerncheck.net Serie:
Steuertricks I: So wird das Finanzamt hinters Licht geführt!
Steuertricks II: Wie das Finanzamt überlistet wird!
Steuertricks III: Wie sich das Finanzamt austricksen lässt!
Steuertricks V: Die Tricks der Steuerschummler
Steuertricks VI: Steuertricks & Immobilien
Steuertricks VII: Tricks um Steuern zu sparen
Steuertricks VIII: Spesen und Hobbys absetzen