Kategorien:

Steuertricks VII: Tricks um Steuern zu sparen

In unserer Steuertricks Serie auf Steuerncheck.net haben wir bereits verschiedene Steuertricks vorgestellt, die von Steuerschummlern recht gern und häufig angewendet werden und die trotz einer möglichen Robin Hood Attitüde stets vor allem eines sind: weitab der Legalität und eine Möglichkeit, bei dem Entdecktwerden eine Anzeige wegen Steuerhinterziehung zu erhalten.

Viele Steuerncheck Leser müssen dabei feststellen, dass sich im legalen Rahmen ohne eine entsprechende Kreativität kaum Steuern im großen Umfang sparen lassen, so richtig Steuern sparen nur die, die keine Hemmungen haben, den Staat und das Finanzamt zu betrügen – und es gibt noch weitere Möglichkeiten und Steuertricks, mit denen versucht wird, das Finanzamt zu täuschen.

Scheinbeschäftigung von Kindern / dem Partner

Ein Steuertrick, der von Selbständigen und Freiberuflern relativ häufig genutzt wird ist die Beschäftigung des Partners oder der gemeinsamen Kinder im eigenen Betrieb, um die Kosten der Beschäftigung von der Steuer absetzen zu können. Noch dreister: Die Kinder / der Partner erhalten ein relativ hohes Gehalt und werden nach einer Mindestzeit regelmäßig entlassen und mit zeitlichem Abstand neu beschäftigt – in der Zwischenzeit beziehen sie ein hohes Arbeitslosengeld.

Problem: Das Finanzamt und das Arbeitsamt kennen diesen Trick sehr gut, jedoch sind hier oft die Hände gebunden, denn: Wer jemandem wie viel bezahlt liegt in dessen Ermessen sofern der Arbeitsvertrag dem entspricht, welcher auch mit Dritten (Fremden) abgeschlossen werden würde. Aber: Eine reine Scheinbeschäftigung kann dann als erwiesen gelten, wenn de facto keine Tätigkeit ausgeübt wurde oder lediglich Tätigkeiten, die den familiären Verpflichtungen entsprechen.

Volltanken bitte – und alles von der Firma absetzen

Benzin und Kraftstoffe sind nicht billig – und deswegen nutzen tricksende Selbständige / Freiberufler oft die Möglichkeit, nicht nur ihre Tankquittungen, sondern auch die der Familie und sogar von Freunden abzusetzen. Für das Finanzamt ist dies ein klarer Fall von Steuerhinterziehung, da so nicht vorhandene Kosten vorgetäuscht werden (Belege von Freunden sammeln) oder aber versucht wird, Kosten der privaten Lebensführung (Tankquittungen der Familie) unzulässigerweise abzusetzen.

Problem: Das Finanzamt beäugt Quittungen ohne „bleibenden Gegenwert“, z. B. für verbrauchte Kraftstoffe oder Büromaterial, immer sehr kritisch, weil sehr einfach getrickst und ein Nachweis schwer bis gar nicht erbracht werden kann. Ein begründeter Verdacht besteht spätestens dann, wenn der Benzinverbrauch weit über dem üblichen Niveau (Kilometerleistung) liegen sollte oder bei Dieselfahrzeugen auf einmal Benzin abgerechnet wird.

Fahrtenbuch Steuertricks

Wer Steuern sparen und das Finanzamt hintergehen möchte ist häufig kein Freund des Fahrtenbuchs, sondern bevorzugt die 1 % Methode, die kaum Nachweise verlangt. Jedoch wird vor allem bei Fahrtenbücher nach wie vor am meisten getrickst, indem Privatfahrten von Steuerschummlern einfach in Dienstfahrten umgewidmet werden.

Problem: Je nachdem, wie viel Energie jemand in die Vortäuschung falscher Tatsachen steckt sind Fahrtenbuch Steuertricks für das Finanzamt sehr einfach zu durchschauen, z. B. mit einem Abgleich des Terminkalenders und der eingetragenen Fahrten oder mittels Kilometerständen auf Rechnungen, bis fast gar nicht. Skeptisch wird das Finanzamt vor allem dann, wenn praktisch überhaupt keine Privatfahrten oder in verschwindend kleiner Relation unternommen wurden.

Steuern sparen bei der Vorsteuer

Steuertrick Vorsteuer absetzen

Selbständige und Freiberufler können sehr großzügige steuerliche Möglichkeiten in Anspruch nehmen und die Vorsteuer als durchlaufender Posten ist nach wie vor ein beliebtes Ziel von Steuertricksern – so werden Anschaffungen von Familienmitgliedern, von geringwertigen Gütern bis hin zu teuren Fahrzeugen, einfach über die Firmenbücher geführt.

Der Vorteil für die Schummler: Sie können die Kosten hierfür gewinnmindernd abschreiben, alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten (Reparatur, Wartung, usw.) als Verlust von der Steuer absetzen und sich vor allem die Umsatzsteuer im Rahmen der Vorsteuer erstatten lassen – vor allem bei teuren Autos können das schnell mehrere tausend Euro sein.

Problem: Bei einer umfassenden Inanspruchnahme wird das Finanzamt besonders schnell misstrauisch, wenn die angegebenen Vermögenswerte nicht im Verhältnis zum Einkommen stehen sollten. Wer beispielsweise Kleingewerbetreibender mit einem Jahresumsatz unter 15.000 Euro ist, aber einen Geschäftswagen mit einem Wert von bis zu 100.000 Euro absetzen möchte, ist wenig glaubwürdig.

Weitere Artikel unserer Steuerncheck.net Serie:
Steuertricks I: So wird das Finanzamt hinters Licht geführt!
Steuertricks II: Wie das Finanzamt überlistet wird!
Steuertricks III: Wie sich das Finanzamt austricksen lässt!
Steuertricks IV: Was das Finanzamt nicht wissen sollte!
Steuertricks V: Die Tricks der Steuerschummler
Steuertricks VI: Steuertricks & Immobilien
Steuertricks VIII: Spesen und Hobbys absetzen

Hinterlassen Sie einen Kommentar