Kategorien:

Kosten für Umzug von der Steuer absetzen

Wer schon einmal umgezogen ist, der weiß, welche Kosten da auf den oder die Betroffenen zukommen können: erst müssen diverse Wohnungen besichtigt werden, was bei den Fahrtkosten zu Buche schlägt, dann müssen Umzugskartons gekauft, ein Transporter gemietet, eine Kaution und die Maklergebühr entrichtet und häufig auch noch Miete in doppelter Form, sofern nicht bereits ein Nachmieter für die alte Wohnung gefunden wurde, bezahlt werden.

Entsprechend verlockend ist natürlich der Gedanke, dass die Umzugskosten steuerlich geltend gemacht werden könnten. Von dieser Möglichkeit, Steuern zu sparen bzw. die steuerliche Last zu senken, sind allerdings Personen, die aus privaten Gründen umziehen, also zum Beispiel weil ihnen die neue Wohnung besser gefällt, sie ein Eigenheim gekauft haben oder sie mehr Wohnraum, als die alte Wohnung zu bieten hatte, benötigen, außen vor.

Sofern der Umzug beruflich motiviert ist, sieht das Ganze jedoch anders aus, doch müssen diese beruflichen Gründe auch tatsächlich klar ersichtlich sein. Wer zum Beispiel deswegen umzieht, weil sich so der Weg zur Arbeit verkürzt, von dem verlangt das Finanzamt, dass er belegen kann, dass sich der Weg zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzt, ansonsten sind die Aufwendungen für den Umzug nicht abzugsfähig.

Das Finanzamt schaut ganz genau hin: wer eine vom Arbeitgeber angebotene Dienstwohnung verschmäht, und lieber in ein Eigenheim zieht, muss damit rechnen dass er die Umzugskosten nicht von der Steuer absetzen kann, auch wenn sich der Weg zur Arbeit um mindestens eine Stunde verkürzen sollte. Der Fiskus unterstellt dem Steuerzahler in solchen Fällen, dass der Hauptgrund für den Umzug der Bezug eines Eigenheims ist und dass die beruflichen Gründe entsprechend nicht überwiegen.

Sind jedoch die beruflichen Gründe glaubwürdig nachweisbar und stehen beim Umzug im Vordergrund, können Steuerpflichtige die Kosten voll steuerlich geltend machen. Zu den Kosten gehören nicht nur die Aufwendungen für ein Umzugsunternehmen oder die Miete für einen Lkw bzw. Transporter, sondern auch die Kosten für Verpackung und Absicherung des Hausrats während des Transportes, die Maklercourtage, eine eventuelle professionelle Reinigung der alten Wohnung vor der Übergabe, die Renovierung der alten Wohnung und Fahrtkosten, die im Zuge des Umzugs entstanden sind, zum Beispiel, um sich diverse Wohnungen anzusehen oder um zum Baumarkt zu fahren und Klebeband für die Umzugskartons zu kaufen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar