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Steuerabkommen Deutschland – Schweiz: Freibrief für Kriminelle?

Nicht nur die Opposition in Deutschland hat gegen das geplante Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz Bedenken angemeldet, sondern auch Strafverfolgungsbehörden können die einhellige Freude nicht wirklich nachvollziehen. Dies liegt jedoch weniger daran, dass das Steuerabkommen eine Generalamnestie für Steuerhinterzieher vorsieht, sondern Kriminellen Tür und Tor öffnen kann.

Generalamnestie für Steuerhinterziehung

Die Opposition kann sich vor allem für diesen Teil des Abkommens nur wenig begeistern, denn durch die pauschale (Nach-) Versteuerung des Schweizer Vermögens wird die Selbstanzeige praktisch bedeutungslos. Zwar sieht das Steuerabkommen bisher zwar statt der Pauschalbesteuerung eine Selbstanzeige vor, nur ist diese im Kontext eindeutig für Betroffene das größere Übel.

Im Gegenzug zur pauschalen Einmalzahlung (!), welche anonym durchgeführt wird und man je nachdem nicht einmal zu 100 % das nachzahlen muss, was bisher an Steuern hinterzogen wurde, kann bei einer Selbstanzeige nicht nur die 100%ige Nachzahlung drohen, sondern auch Strafzahlungen und je nach Summe auch eine Haftstrafe, seit der Bundesgerichtshof sich hier nachdrücklich für die strikte Anwendung der geltenden Bestimmten (siehe Steuerhinterziehung: Keine Bewährung mehr bei großen Summen) aussprach statt diese wie bis dato in der Praxis als „unverbindliche Empfehlung“ zu verstehen.

Summa summarum heißt dies jedoch, dass Steuerhinterzieher nicht nur strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden, sondern dass sie lediglich mit einem blauen Auge davonkommen könnten, da sich finanzielle Vorteile gegenüber einer Selbstanzeige ergeben könnten.

Freibrief für Kriminelle?

Zwar betrachten viele ehrliche Steuerzahler Steuerhinterzieher als Kriminelle, nur wird dabei übersehen, dass die größten Schwarzgeldvermögen nicht auf „nicht deklariertes Vermögen“ entfallen, sondern kriminellen Ursprungs weit schwerwiegender Delikte sind – beispielsweise aus Waffenhandel, Zwangsprostitution, Menschenhandel, Drogenhandel oder anderen kriminellen Tätigkeiten, die von verbrecherischen Banden und Strukturen betrieben werden.

Das Problem: Es ist, sollte das Vermögen erst einmal auf einem Konto liegen, nicht ohne Weiteres mehr nachvollziehbar, aus welchem Quellen das Schwarzgeldvermögen aufgebaut wurde. Nicht umsonst gibt es aus strafrechtlicher Sicht enorme Bedenken gegen das geplante deutsch-schweizerische Steuerabkommen in seiner jetzigen Form, da so die Schweiz nach Inkrafttreten des Abkommens zur größten „Waschanlage“ Europas werden und mafiöse Vereinigungen so günstig wie nie Schwarzgeld (lediglich die einmalige Pauschalversteuerung fiele an) legalisieren könnte.

Zwar sollen Gelder und Vermögen, ähnlich des Steuerabkommens zwischen Österreich und der Schweiz, aus Straftaten ausgenommen bleiben, nur dürfte dies in der Praxis, da sich die deutschen Behörden komplett auf die Mitwirkung der Schweizer Banken, Treuhänder und Vermögensverwalter stützen und ihnen de facto hoheitliche Aufgaben übertragen (und diese somit auch über den Charakter des Kunden und Vermögens entscheiden), eine reine Randnotiz der Vollständigkeit halber bleiben.