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Steuerberater in Deutschland – auch aus dem Ausland?

Deutsche Steuerberater sind nicht unbedingt als billig einzustufen, weswegen sich viele Unternehmen über die neue Dienstleistungsfreiheit der EU freuen dürften. Aber: Diese gilt nach wie vor nicht für zulassungspflichtige Berufe und Branchen in Deutschland – und zu diese Berufen zählt auch der Steuerberater!

Günstige im Ausland, ungültig im Inland

Das Problem bei einem günstigen Steuerberater im Ausland oder mit Sitz im Ausland ist nicht, dass dieser keine vergleichbare oder sogar bessere Arbeit leisten könnte als ein deutscher Steuerberater, sondern dass dieser vom deutschen Finanzamt nicht anerkannt wird. Diese Haltung des Finanzamts ist laut BFH Urteil Az. II R 6/10 rechtmäßig und verstößt nicht gegen die EU Regelungen zur Dienstleistungsfreiheit.

Ob eine Anerkennung durch die regionalen Steuerberaterkammern notwendig oder nicht, ist dabei nachrangig – wichtig ist vor allem, dass ein ausländischer Steuerberater über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen muss, um Mandanten vor einer Fehlberatung und daraus möglicherweise folgenden Vermögensschäden zu schützen.

Die Berufshaftpflichtversicherung allein reicht nicht

Sollte man sich für einen Steuerberater oder ein Steuerberatungsunternehmen im Ausland entscheiden, so muss darauf geachtet werden, dass diese eine in Deutschland anerkannte Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann. Damit sie jedoch problemlos (grenzüberschreitend) in Deutschland tätig werden kann, muss nach § 3 Abs. 2 StBerG nicht nur der Mandant über eine Berufshaftpflichtversicherung in Kenntnis gesetzt werden, sondern auch das deutsche, für den Mandanten zuständige Finanzamt.

Auch wenn es mehr Aufwand und Ärger, sowohl für Gesellschaften im Ausland als auch deutsche Steuerzahler bedeutet: Sobald der Steuerberater einen Fehler macht, der zu den eigenen Lasten geht, wird man über dessen Pflichtabsicherung froh sein.

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