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Steuerberater werden: Steuerberaterkurs

Die Steuerberaterprüfung gehört wie das mit ihm verwandte juristische Staatsexamen zu den schwersten Prüfungen überhaupt und die Durchfallquote ist hierbei entsprechend hoch – allgemein wird die Prüfung zum Steuerberater von Juristen sogar als noch schwieriger als das Staatsexamen betrachtet: Denn wer Steuerberater werden möchte, der muss sich gleich auf mehreren Feldern zurechtfinden.

Welche Prüfungsgebiete genau abgefragt und verlangt werden, ist im Artikel Steuerberaterprüfung ausführlich aufgeführt – vereinfacht gesagt, wird hier nicht nur deutsches Steuerrecht, sondern auch auch Gebiete aus der Betriebswirtschaft und Volkswirtschaftslehre zugrunde gelegt.

Wer somit nur die absoluten Eignungsbedingungen mitbringt, siehe Steuerberater werden, die mindestens erforderlich sind, damit man überhaupt die Steuerberaterprüfung antreten kann, der muss zwar keine 3 vollwertigen Studiengänge beherrschen, aber eine Kombination aus diesen und in jedem eine sehr hohe Grundlagenkenntnis aufweisen.

Wie auch beim juristischen Staatsexamen kann die Steuerberaterprüfung nur zweimal (!) wiederholt werden – das heißt, dass nach dem dritten Anlauf eine mögliche Tätigkeit und erneute Prüfung zum Steuerberater prinzipiell ausgeschlossen ist, unabhängig davon, wie groß die bisherigen Bemühungen und Aufwendungen waren oder wie knapp man scheitert. Es zählt wie beim Staatsexamen nur eines: Bestanden oder nicht bestanden.

Wer nur knapp sein juristisches Staatsexamen geschafft hat oder ein Studium der Wirtschaftswissenschaften oder auf dem zweiten Bildungsweg antreten möchte, aber aufgrund seiner beruflichen Verwendung nicht mit allen geforderten Tätigkeitsfeldern in Kontakt kam, der wird es bei der Steuerberaterprüfung unserer Erfahrung nach sehr schwer haben.

Damit die Prüfung nicht zum Fiasko wird, bieten Steuerberater oder andere Unternehmen sogenannte Steuerberaterkurse an – diese sind jedoch keine Prüfungskurse, denn die Steuerberaterprüfung an sich ist immer eine staatliche Prüfung, sie dienen somit nur der Vorbereitung.

Wie gut ein solcher Kurs ist, lässt sich kaum allgemein und vor allem nicht aus der Ferne sagen – so gibt es durchaus gute Steuerberaterkurse von Unternehmen, die lediglich Material zur Verfügung stellen, aber auch Kurse von zugelassenen Steuerberatern, die in keinster Weise eine wirklich sinnvolle Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung darstellen. Auch der Preis stellt kein echtes Auswahlkriterium dar, da jeder einen Steuerberaterkurs fast so anbieten kann, wie er es für richtig hält.

Es sollte vor dem Antritt eines Kurses immer auf Meinungen ehemaliger Schüler – und nicht nur zufriedener Schüler, die schon fast den Charakter von Testimonials haben – gehört werden, denn unabhängig vom Anbieter und Preis bieten diese die beste Bewertungsgrundlage. Hat ihnen der Vorbereitungskurs bei Firma X wirklich geholfen und Unsicherheiten beseitigt? Oder war es reine Zeit- und Geldverschwendung?

Bei der Bewertungen von Meinungen sollte zudem immer beachtet werden, aus welchem vorherigen zugelassenen Eignungsweg die ehemaligen Teilnehmer eines Lehrgangs stammten – für einen Volljuristen ist ein Steuerberaterkurs eines Anbieters, bei dem vor allem Grundlagen im Bereich BWL, VWL und Rechnungswesen stark betont werden eine größere Hilfestellung als für einen Steuerfachwirt oder Steuerfachangestellten, der vor allem im Bereich Steuerrecht und Recht Defizite hat.

Wichtig: Ein Steuerberaterkurs besteht vor allem aus einer Vorbereitung auf einen eigentlichen Kurs, in dem sowohl die Prüfungsgebiete noch vertieft werden und Lücken bei den Teilnehmern beseitigt werden sollen und die psychologisch sehr anspannende Prüfungssituation trainiert werden soll – ein Steuerberaterkurs wird letztendlich jedoch nie eine Prüfung an sich ersetzen oder den Aspekt der sehr anspruchsvollen Prüfung vollständig vermitteln können.

Ein Steuerberaterkurs, unabhängig von wem dieser angeboten werden sollte, kann auch nur eingeschränkt bei den (vorweggenommen) Werbungskosten geltend gemacht werden, da die Absetzbarkeit an den Eintritt in den angestrebten Beruf gebunden ist – und somit an die bestandenen Steuerberaterprüfung und die spätere Zulassung oder Tätigkeit als Steuerberater.

Auch eine finanzielle Förderung und Hilfe für Existenzgründer, die sich als Steuerberater selbständig machen wollen, ist nur sehr eingeschränkt möglich und unseres Wissens selten bis gar nicht für den Steuerberaterkurs an sich, da jegliche Förderungen dieser Art an ein tragfähiges Konzept gebunden sind – beim Fehlen eines Teils der Zugangsvoraussetzungen (bestandene Prüfung zum Steuerberater) wird in der Regel kein tragfähiges Konzept als vorhanden angesehen.

Es gibt bei einem Steuerberaterkurs mittlere verschiedene Angebote auf dem Markt, siehe auch: