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Steuerberater werden: Steuerberaterprüfung

Wer die Steuerberaterprüfung nach § 37 StBerG erfolgreich abgeschlossen hat, oder falls die Prüfung für ihn entfällt, strafrechtlich nicht verurteilt wurde, selbst in ordentlichen, wirtschaftlichen Verhältnissen lebt und eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann, kann nach der Bestellung durch die Steuerberaterkammer als Steuerberater arbeiten – aber: Woraus besteht eine Steuerberaterprüfung? Wie und wo kann man sie ablegen?

Wie auch bei anderen, akademischen Berufsbildern gibt es auch bei einem Steuerberater zwei Möglichkeiten, die Steuerberaterprüfung zu absolvieren. Der direkte Weg erfolgt über eine Hochschule, wenn dort ein Studium im Bereich Wirtschaftswissenschaft oder Rechtswissenschaft erfolgreich abgeschlossen wird. Dem schließt sich eine Praxiszeit an, welche zwischen 2 (mehr als 8 Semester Regelstudium) und 3 (weniger als 8 Semester Regelstudium) Jahren umfasst.

Es ist übrigens entgegen einer verbreiteten Meinung egal, ob das Studium an einer Universität oder nur einer Fachhochschule abgeschlossen wurde – der Abschluss entscheidet nicht über die generelle Eignung oder die Länge der Praxiszeit, sondern nur die Regelstudienzeit. Die Mindestzeit von 3 Jahren gilt hierbei jedoch fast nur für BA Absolventen, da hier die Studienzeit in der Regel mit weniger als 8 Semestern angesetzt wird.

Nach der Absolvierung der Praxiszeit kann die Steuerberaterprüfung abgelegt werden.

Der zweite Weg steht für all jene offen, die nicht den direkten Weg über das Studium wählen oder über keine Hochschulreife verfügen. Wer eine kaufmännische Ausbildung (z. B. als Steuerfachangestellter) hat und mindestens 10 Jahr im Bereich Steuerrecht gearbeitet hat, kann ebenfalls die Steuerberaterprüfung ablegen – die Praxistätigkeit reduziert sich auf 7 Jahre, falls zusätzlich zur Ausbildung nach dieser erfolgreich eine Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt abgelegt wurde.

Beamte der Finanzverwaltung im gehobenen Dienst können nach 7 Jahren praktischer Tätigkeit nach der Ausbildung ebenfalls die Steuerberaterprüfung antreten. Haben diese nach ihrer Ausbildung den Abschluss Diplom Finanzwirt erhalten, so verringert sich diese Zeit auf 3 Jahre.

Die Steuerberaterprüfung an sich wird von den Steuerberaterkammern durchgeführt. Die Klausur wird vom Finanzministerium des jeweiligen Bundeslandes erstellt und der mündlichen Prüfung, sowie der anderen Prüfungskommissionen sitzt stets ein Finanzbeamter vor.

Die Steuerberaterprüfung an sich besteht wie andere Prüfungen aus der schriftlichen und mündlichen Prüfung – die schriftliche Steuerberaterprüfung besteht hierbei aus 3 Arbeiten, die zusammen mindestens mit der Note 4,5 bestanden werden müssen, die mündliche Steuerberaterprüfung verlangt einen Vortrag, sowie 6 weiteren Prüfungsabschnitten. Welche Gebiete geprüft werden und der genaue Ablauf: Steuerberaterprüfung

Wird der mündliche und der schriftliche Teil Steuerberaterprüfung mit mindestens der Note 4,15 bestanden, hat man die Steuerberaterprüfung erfolgreich absolviert. Jedoch darf man dann noch nicht als Steuerberater arbeiten – vorher muss man noch durch die Steuerberaterkammer zum Steuerberater bestellt werden. Diese Bestellung ist jedoch keine reine Formalie, sondern verlangt wieder einige Grundvorrausetzungen, die erfüllt sein müssen: