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Steuererklärung – Steuerbescheinigung der Bank

Bei der Abgabe der Steuererklärung sollte die Steuerbescheinigung der Bank nicht fehlen, denn zu den Steuern, die man oft zurückerstattet bekommt, gehört fast immer die Abgeltungssteuer – vor allem dann, wenn man mehrere Konten bei verschiedenen Banken hat und nicht bei jeder ein Freistellungsauftrag vorliegen sollte.

Nur: Wie jedes Jahr lassen sich die Banken mit der Ausstellung der Steuerbescheinigung wieder sehr viel Zeit, auf der ersichtlich ist, wie viel Steuern aufgrund eines fehlenden Freibetrags in Form der Abgeltungsteuer / Kapitalertragsteuer, Soli / Solidaritätszuschlag (und bei einer Mitgliedschaft in einer der steuerpflichtigen Kirche auch die Kirchensteuer) von der Bank bei den Zinserträgen bereits automatisch eingezogen und abgeführt wurden.

Schlecht ist das in der Hinsicht, dass diese Steuerbescheinigung der Steuererklärung beigelegt werden muss, wenn man sich diese zu viel bezahlten Steuern zurückerstatten lassen möchte – und wie jedes Jahr muss die Steuererklärung spätestens bis zum 31.05. beim Finanzamt eingegangen sein, ansonsten hat man sein Geld dem Staat geschenkt!

Auch lässt sich ohne diese Steuerbescheinigung der Bank die Anlage KAP nicht korrekt ausfüllen bzw. werden die eingetragenen Werte ohne die Steuerbescheinigung nicht anerkannt. Wessen Bank sich wieder über Gebühr Zeit lässt, der sollte dort nachhaken, dass er die Steuerbescheinigung dringend für die Abgabe der Steuererklärung benötigt.

Falls das jedoch wenig Wirkung zeigt, so sollte unbedingt beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragt werden mit dem Hinweis, dass man immernoch (bzw. wieder) auf die rechtzeitige Übergabe der Steuerbescheinigung seitens der Bank warten muss.

Zeigt sich das Finanzamt hier wenig kooperativ, so sollte die Einkommenssteuererklärung für das vergangene Jahr erst einmal ohne die Anlage KAP eingereicht, jedoch der Steuererklärung eine Erklärung beigelegt werden, dass man diese nicht korrekt ausfüllen und einreichen kann, da die Steuerbescheinigung seitens der Bank noch nicht eingegangen ist. Diese muss dann jedoch sofort nach Erhalt nachgesendet werden, wenn man nicht auf sein Geld verzichten möchte.