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Änderungen bei der Steuererklärung 2009: Was ist wichtig?

Für die Steuererklärung 2009 gibt es einige wichtige Änderungen zu beachten – wer diese übersieht, verschenkt u. U. bares Geld an das Finanzamt. Wir listen Ihnen die wichtigsten Änderungen im Kern kurz und knapp auf:

Der steuerfreie Grundbetrag für Alleinstehende für die Steuererklärung 2009 wurde von 7.664 Euro auf 7.834 Euro angehoben. Der Spitzensteuersatz für Alleinstehende von 42 % wird nun erst ab 52.552 Euro statt wie bisher bei 52.152 Euro fällig – der Spitzensteuersatz von 45 % („Reichensteuer“) ab 250.000 (ausgenommen Gewinneinkünfte).

Der steuerfreie Grundbetrag für Verheiratete steigt in der Steuerklärung 2009 auf 15.669 Euro statt 15.329 Euro (2008). Der Spitzensteuersatz für Verheiratete von 42 % wird erst ab 105.104 Euro fällig statt bei 104.304 Euro fällig. Die „Reichensteuer“ von 45 % fällt erst ab 500.000 Euro (ausgenommen Gewinneinkünfte) an.

Neue Steuersätze und Pflicht zur Steuererklärung

Der Eingangssteuersatz wurde von 15 % auf 14 % abgesenkt.

Die Steuererklärungspflicht für Alleinstehende gilt ab einem Gesamtbetrag von 7.834 Euro statt 7.700 Euro aus Einkünften. Für Verheiratete ab einem Gesamtbetrag von 15.669 Euro statt 15.401 Euro.

Der Arbeitnehmer Pauschbetrag liegt nach wie vor bei 920 Euro.

Der Grenzsatz für haushaltsnahe Dienstleistungen wurde auf 20 % mit bestimmten Höchstsummen je nach Dienstleistungen angehoben: Handwerkwerarbeiten am eigenen Heim können bis 1.200 Euro, haushaltsnahe Dienstleistungen, wie etwa Pflege und Betreuung, können bis 4.000 geltend gemacht werden.

Einzahlungen in die private (z. B. Rürup Rente) und gesetzliche Altersvorsorge können zu 68 % geltend gemacht werden bis zu einem einem Höchstsatz von 13.600 Euro. Beiträge für Versicherungen können ebenfalls geltend gemacht werden.

Die Angabe von Vorsorgeaufwendungen muss in der Steuererklärung 2009 in der neuen Anlage Vorsorgeaufwand erfolgen und Spenden sowie andere Sonderausgaben im Hauptformular auf Seite 2.

Für die Entfernungspauschale für den einfachen Weg zur Arbeit gilt die alte Regelung mit 30 Cent ab dem ersten Kilometer – die Nachweisgrenze liegt bei 4.500 Euro. Falls Kosten für Bahntickets (oder andere) steuerlich günstiger als die Entfernungspauschale ausfallen, muss das Finanzamt diese der Entfernungspauschale vorziehen.

Neue Pauschbeträge und anhängige Verfahren

Die Dienstreisepauschale beträgt 2009 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer mit dem PKW – für Motorräder und Motorroller 0,13 Euro.

Der Sonderausgaben Pauschbetrag für Alleinstehende beträgt 2009 36 Euro – für Verheiratete 72 Euro.

Der Kinderfreibetrag wurde von 3.648 Euro auf 3.864 Euro für die Steuererklärung 2009 angehoben.

Der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA Freibetrag) beträgt 2.160 Euro.

Der Sparerpauschbetrag beträgt 2009 für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro – die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne liegt bei 600 Euro.

Der Sparerfreibetrag von 750 Euro für Alleinstehende und von 1.500 Euro für Verheiratete wurde abgeschafft, ebenso der Werbungskosten Pauschbetrag von 51 Euro für Alleinstehende sowie von 102 Euro für Verheiratete.

Für Einkünfte aus Kapitalerträgen fällt die Abgeltungssteuer von 25 % zzgl. Soli und ggfs. Kirchensteuer an. Falls die Bank nicht über eine mögliche Mitgliedschaft in einer der Kirchen informiert worden ist, oder für Einkünfte die Abgeltungssteuer bereits eingezogen wurde, sollte dies in der Anlage KAP sowie SO berücksichtigt werden. Für Rentner gilt ein Altersentlastungsbetrag, der steuermindernd ist.

Die Kosten für das Arbeitszimmer zuhause sollten trotz Ablehnung durch das Finanzamt angegeben werden, da die Entscheidung vor dem Bunderverfassungsgericht über die Zulässigkeit noch aussteht.