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Steuererklärung: Abgabe zum Stichtag 31.05. verpasst – Hilfe!

Wer sich übers Jahr zu viel gezahltes Geld an den Staat mit einer Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen möchte, der muss innerhalb der ersten 5 Monate des folgenden Jahres, also bis zum 31.05. des folgenden Jahres eine Steuererklärung abgeben – für das Jahr 2011 wäre der Stichtag somit der 31.05.2012.

Aber: Wie ist das, wenn man den Stichtag verpasst hat? Ist das Geld dann weg – oder gibt es noch Mittel und Wege, doch noch einen Fuß in die Tür zu bekommen?

Wenn die Zeit knapp ist: Fristverlängerung!

Frist 31.05. zur Abgabe der SteuererklärungIm Nachhinein ist man zwar immer schlauer, trotzdem gilt: Wenn es mit der Zeit knapp werden sollte und man merkt, dass man den Stichtag zum 31.05. nicht halten kann, sollte ein Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt gestellt werden. Der Antrag auf Fristverlängerung muss nicht über ein Formular gestellt werden, dafür jedoch zwingend begründet!

Und: Das Finanzamt bzw. der zuständige Sachbearbeiter ist nicht dazu verpflichtet, die Frist bis zum (üblicherweise) 30.09. bzw. 31.12. des Jahres zu verlängern! Das heißt, dass eine Begründung im Antrag auf Fristverlängerung über ein „hab gerade keine Lust und Zeit“ hinaus gehen sollte – wenn man noch auf wichtige Dokumente von Dritten, z. B. Banken, warten muss, die für die Steuererklärung zwingend notwendig sind, sollte das in einer Begründung erwähnt werden.

Wichtig: Wer wiederholt mit einer verspäteten Abgabe der Steuererklärung aufgefallen ist, kann von Finanzamt auch zu einer Abgabe weit vor dem 31.05. aufgefordert werden.

Glücksfall: Sonntag und Feiertag

Sollte der 31.05. eines Jahres auf einen Sonntag oder Feiertag fallen, so verschiebt sich nach § 108 Abs. 3 AO die Frist automatisch auf den darauf folgenden Werktag.

Leichte Verspätung oft unproblematisch

Ähnlich verhält es sich, wenn man den 31.05. als Stichtag zwar verpasst hat und die Frist abgelaufen ist, man jedoch noch in geringem zeitlichen Abstand danach, z. B. wenige Tage oder eine Woche, die Steuererklärung einreicht. Auch hier gilt, dass es sich um reine Kulanz seitens des Finanzamtes handelt, ob man über diese Verspätung hinweg sieht oder nicht – generell ist das Finanzamt bzw. sind die Sachbearbeiter beim Finanzamt so praxisgestählt, dass man in diesem Fall oft nicht allzu nachtragend ist.

Sollte man auch in diesem engem zeitlichen Rahmen die leicht verzögerte verpassen oder auf einen weniger kulanten Sachbearbeiter stoßen, so können, falls man dies nicht dem Finanzamt bzw. dem zuständigem Sachbearbeiter mitteilt, Sanktionen (z. B. ein Verspätungszuschlag) drohen!

Der Eingang beim Finanzamt zählt!

Wer seine Steuererklärung erst am Stichtag abschickt, kann sich übrigens nicht beruhigt zurücklehnen – denn: Es zählt immer nur, wann sie beim Finanzamt eingegangen ist, nicht wann sie abgeschickt wurde oder was der Poststempel sagt!

Ein kleines Plus: Die Frist endet nicht mit den Öffnungszeiten des Finanzamtes. Wer seine Steuererklärung am Stichtag bzw. bis Fristende noch bis 24 Uhr in den Briefkasten des Finanzamtes einwirft, hat es gerade noch einmal geschafft – ein Einwurf nach Mitternacht würde bereits auf den folgenden Tag zählen und damit u. U. als verspätete Abgabe.Steuererklärung Geld

Dass ein Antrag bzw. die Steuererklärung dann abgelehnt werden kann, da dieser nicht rechtzeitig einging – selbst wenn es sich nur um 1 Minute Verspätung handelt – wurde seitens der Gerichte bereits zugunsten des Finanzamtes bestätigt.

Wichtig: Die Steuererklärung muss auf den Wegen, in der Regel schriftlich, beim Finanzamt eingehen, welche vorgeschrieben sind! Ein (Vorab-) Versand per Fax oder einfach per eMail ist nicht möglich und muss nicht berücksichtigt werden.

Keine Pflicht zur Abgabe? Noch einmal Glück gehabt!

Wer übrigens die Steuererklärung nicht verpflichtend abgeben muss, der muss die 5 Monatsfrist im Folgejahr nicht beachten, denn: bei einer freiwillige Steuererklärung, die sich fast immer richtig lohnen kann, hat man bis zu 4 Jahre Zeit, siehe auch: Freiwillige Steuererklärung: 4 Jahre Frist.

Aber: Auch in diesem Fall muss die Frist von 4 Jahren zwingend eingehalten werden – wer auch danach noch keine freiwillige Steuererklärung abgeben sollte, der hat schlicht und einfach Pech gehabt. Das gilt auch dann, wenn man ausgerechnet zum Fristende aus Krankheitsgründen oder wegen einer dringenden Reise die Frist nicht pünktlich wahrnehmen konnte. Länger als 4 Jahre muss das Finanzamt einfach nicht warten (BFH III R 57/98).

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1 Kommentar(e) zu diesem Artikel

  • Robert Nadler schrieb am 29. Juli 2012:

    Ich habe ein Gewerbe angemeldet und bin Kleinunternehmer. Mit einer Webseite verdiene ich durch die Einbindung von dem Google Adsense Code 150-200€ pro Monat. Muss ich überhaupt eine Steuererklärung machen?

    Sonnige Grüße aus Marburg,
    Robert