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Steuererklärung – so verliert sie ihren Schrecken

Alle Jahre wieder stehen Arbeitnehmer vor der Aufgabe, die jährliche Steuererklärung (Was Sie noch alles über die Steuererklärung wissen sollten, im Lexware Unternehmerportal finden Sie Antworten) zu erledigen. Die meisten Abgabepflichtigen verbinden das Ausfüllen mit Qualen. Deshalb wird diese Aufgabe auch von einem Tag zum anderen verschoben. Trotzdem kommt man um die leidige Pflicht nicht herum.

Selbst ist der Steuerpflichtige – zuverlässig und schnell

Nicht jeder Einkommenssteuerpflichtige kann sich den Luxus eines Steuerberaters gönnen. Also muss man sich selbst mit der Erstellung der Einkommenssteuererklärung auseinander setzen. Dies bedeutet zunächst einmal, dass sich der Steuerpflichtige für die Neuerungen in der Gesetzgebung interessieren muss. Meist wird dies in jedem Kalenderjahr notwendig, da die Einkommenssteuergesetze sich ständig ändern. Oftmals hilf nur eine Recherche im Internet oder entsprechenden Veröffentlichungen in Printmedien. Einfacher machen es allerdings spezielle Programme, die als Steuersoftware von verschiedenen Anbietern vertrieben werden. Eine solche Software bietet den Vorteil, dass der Steuerpflichtige bereits alle aktuellen Anforderungen in der Software vorgegeben bekommt. Die entsprechenden Vorgaben, die für die Einkommenssteuererklärung vorgeschrieben sind, sind in der Software bereits automatisch eingestellt. Zudem steht bei kurzfristigen Änderungen immer zeitnah ein Update zur Verfügung, so dass die Software immer auf dem aktuellsten Stand bleibt. Mit einer Steuersoftware können die Nutzer sogar häufig Steuern sparen. So manche Position in der Steuererklärung macht dadurch erst Sinn für den Steuerpflichtigen. So können manchmal Dinge abgesetzt werden, bei denen man nie auf die Idee gekommen wäre, dass dies möglich wäre.

Steuererklärung per Software – das spart Nerven und Zeit

Die einfache Handhabung der Steuersoftware sorgt für eine enorme Zeitersparnis. So können Vorjahreswerte automatisch übernommen werden und nur auf die aktuellen Angaben umgeschrieben werden. Der Steuerpflichtige erhält mit einer möglichen Vorabberechnung, die in der Software aktiviert werden kann, eine Vorstellung von den zu zahlenden oder zu erstattenden Steuersummen. Im Anschluss kann die Steuererklärung gleich online per Elster-Formular an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Schneller geht es nicht mehr.

(Bild: Dieter Schütz / pixelio.de)

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