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Die wichtigsten Steuerfragen

Es gibt einige grundsätzliche Dinge, die immer und immer wieder gefragt werden. Diese Fragen sind, sofern man das notwendige Fachwissen hat, recht unkompliziert zu beantworten. Wichtig dabei ist allerdings, dass verbindliche Auskunft in Steuerfragen nur ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein geben kann.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Nicht jeder Steuerpflichtige hat gleichzeitig auch die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben – die folgenden Arbeitnehmer allerdings müssen eine Einkommensteuererklärung machen: Personen, bei denen die Nebeneinkünfte einen Betrag von 410 Euro überschreiten, einen Freibetrag auf der Lohnsteuer haben eintragen lassen, zusammen veranlagt werden, Lohnersatzleistungen beziehen, eine Abfindung, die anhand der Fünftelregung besteuert wurde, erhalten haben, einen sonstigen Bezug des Arbeitgebers erhalten haben, mehrere Arbeitgeber haben, Scheidung und zweite Heirat im selben Jahr stattfinden, eine gekürzte Vorsorgepauschale angewendet oder Verlust aus Vorjahren noch nicht beglichen haben.

Wie lauten die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung?
Die Einkommensteuererklärung muss jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres dem Finanzamt vorgelegt werden. Steuerzahler, die die Steuererklärung mit Hilfe von Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erledigen, haben hingegen bis zum 31. Dezember des Folgejahres Zeit. Sofern plausible Gründe vorliegen, können Steuerzahler schriftlich eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen.

Was kann ich absetzen?
Eine Frage, die sich nicht einfach so beantworten lässt, denn die Kosten, die man von der Steuer absetzen kann, sind stark unterschiedlich. Maßgeblich ist in erster Linie der ausgeübte Beruf, mit dem die Werbungskosten bzw. die Betriebsausgaben zusammenhängen, die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen machen in aller Regel nur einen geringen Teil der abzugsfähigen Aufwendungen aus.

Kann man Schulden beim Finanzamt in Raten zahlen?
Jein. Die Umsatzsteuer kann grundsätzlich nicht gestundet werden, anders sieht es bei der Einkommensteuer aus. Es kommt allerdings auf das jeweilige Finanzamt bzw. den Sacharbeiter an. Außerdem müssen auch hier nachvollziehbare Gründe vorliegen, weswegen der Steuerpflichtige seine Steuer nicht pünktlich zahlen kann.

Ich bin selbständig. Welche Steuern muss ich zahlen?
Es kommt zunächst drauf an, ob man freiberuflich tätig ist oder einen Gewerbebetrieb führt. Freiberufler sind grundsätzlich von der Gewerbesteuer befreit, Gewerbetreibende nicht. Kleinunternehmer, egal ob freiberuflich oder gewerblich tätig, sind von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Liegen die Erträge über 8.004 Euro pro Jahr, so sind sie wie Arbeitnehmer, Rentner oder Vermieter auch, einkommensteuerpflichtig.

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