- Steuerncheck.net - https://www.steuerncheck.net -

Progressionsvorbehalt: Steuer auf steuerfreies Einkommen

In Deutschland gibt es verschiedene Einkünfte und Einkommen, die an sich steuerfrei sind, aber trotzdem besteuert werden können. Sie unterliegen zwar keiner direkten Steuer, aber dem Progressionsvorbehalt, der die Steuer auf ein anderes Einkommen anhebt und damit eine indirekte Steuer auf steuerfreies Einkommen und steuerfreie Einkünfte darstellt.

Doch wie funktioniert das genau und welche Einkünfte und Einkommen sind eigentlich steuerfrei und unterliegen dem Progressionsvorbehalt? Zu den steuerfreien Einkünften gehören:
– das Arbeitslosengeld 1,
– Altersübergangsgeld,
Elterngeld,
Insolvenzgeld / Konkursausfallgeld,
Kurzarbeitgeld,
Krankengeld,
Mutterschaftsgeld,
– Übergangsgeld,
Verletztengeld,
– Zuschüsse zum Lohn oder Gehalt sowie
– Einkünfte und Einkommen, welches aufgrund der Doppelbesteuerung steuerfrei ist, z. B. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Gewerbe oder Landwirtschaft und Forstwirtschaft und außerhalb der EU erzielt wird.

Der Progressionsvorbehalt ergibt sich aus der Addierung des zu versteuernden Einkommens und des steuerfreien Einkommens. Für dieses Einkommen wird der entsprechende Steuersatz ermittelt und auf das zu versteuernde Einkommen ohne die steuerfreien Einnahmen angewendet. Dadurch erhöht sich der Steuersatz für das zu versteuernde Einkommen und es müssen mehr Steuern abgeführt werden.

Trotzdem ergibt sich hier eine Steuerersparnis, da zwar der Steuersatz auf das zu versteuernde und steuerpflichtige Einkommen angewendet wird, jedoch nicht auf das Gesamteinkommen (zu versteuerndes Einkommen + steuerfreies Einkommen).

An einem Beispiel: Fritz ist alleinstehend und hat ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro und erhält zusätzlich ein steuerfreies Einkommen von 5.000 Euro. Das Einkommen von 30.000 Euro unterliegt einem Steuersatz von 18,75 % – er müsste somit 5.625 Euro an Einkommensteuer zahlen. Das Einkommen von 5.000 Euro ist steuerfrei.

Der Progressionsvorbehalt wird nun auf das Gesamteinkommen von 35.000 Euro angewendet. Ein zu versteuerndes Einkommen von 35.000 Euro würde einem Steuersatz von 20,74 % unterliegen, es wären somit 7.259,00 Euro Steuern zu zahlen.

Dieser erhöhte Steuersatz wird jedoch nur auf das zu versteuernde Einkommen von 30.000 angewendet, nicht auf das Gesamteinkommen von 35.000 Euro. Das Einkommen von 30.000 Euro von Fritz würde aufgrund des Progressionsvorbehalts mit 20,74 % versteuert werden statt mit 18,75 %.

Fritz müsste somit 6.222 Euro Steuern zahlen statt 5.625 Euro ohne Progressionsvorbehalt – die Steuer auf steuerfreies Einkommen beträgt damit 597 Euro. Fritz hat trotzdem noch gegenüber einem zu versteuerndem Gesamteinkommen von 35.000 Euro 1.037 Euro an Steuern gespart.