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Lohnsteuer: Lohnsteuerklasse 4

Wer wie viel in Deutschland an Lohnsteuer bezahlen muss, richtet sich danach, welche Lohnsteuerklasse auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragen ist. Mittels dieser führt der Arbeitgeber automatisch die monatlich fällige Lohnsteuer an das Finanzamt als Vorauszahlung auf die jährlich anfallende Lohnsteuer ab.

 

Steuerklasse 4 nur für Ehepaare

Die Lohnsteuerklasse 4 können, so wie auch die Lohnsteuerklasse 3 und 5, nur verheiratete Partner auf ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Sie steht somit Alleinstehenden oder Alleinerziehenden nicht offen. Die Lohnsteuerklasse 4 entspricht jedoch weitestgehend der Lohnsteuerklasse 1 für Singles: Auch hier gibt es einen Grundfreibetrag für Arbeitnehmer in Höhe von 8.004 Euro, den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 920 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag in Höhe von 36 Euro für jeden Ehepartner, sowie die Vorsorgepauschale. Bei einem gemeinsamen Kind fällt außerdem der Kinderfreibetrag von 2.184 Euro an.

Man sollte stets darauf achten, dass nicht nur die richtige Steuerklasse auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesen ist, sondern auch die jeweiligen Grundfreibeträge und Freibeträge, da diese die Steuerlast in erheblichem Maß verringern.

Zwar darf die Lohnsteuerklasse nur einmal in einem laufenden Steuerjahr bei der Gemeinde geändert werden, sowie zweimal bei berechtigten Gründen, jedoch auch, bei außergewöhnlichen Ereignissen, die die Lebenssituation verändern – dazu gehört z. B. die Heirat. Nach der Eheschließung kann man also von der Steuerklasse 1 oder 2 (falls ein Kind mit in die Ehe gebracht wird) auch in die Steuerklasse 4 gewechselt werden.

Lohnt sich der Wechsel der Steuerklasse?

Zwar können sich Eheleute auch für die Lohnsteuerklasse 3 und 5 entscheiden, doch diese empfehlen sich nur dann, wenn der Unterschied bei den Gehältern gravierend ist. Als groben Orientierungswert nimmt man hier einen Unterschied von 25 – 35 % zwischen den Gehältern an. In der Steuerklasse 3 verteilen sich die Freibeträge nicht mehr zu gleichen Teilen auf beide Ehepartner, sondern fallen einem Ehepartner komplett zu, was seine Lohnsteuerlast senkt, während diese bei dem Ehepartner in Steuerklasse 5 stark ansteigt.

Bei dem monatlichen Einkommen macht sich das insofern bemerkbar, dass für den laufenden Monat zusammen weniger Lohnsteuer gezahlt werden muss und somit auf den ersten Blick mehr Geld zur Verfügung steht. Jedoch geht mit der Steuerklasse 3 und 5 auch die Pflicht zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung einer, so dass hier oft am Ende des Jahres die zuwenig bezahlte Lohnsteuer nachbezahlt werden muss.

Dies entfällt bei der Lohnsteuerklasse 4, da hier tendenziell immer zuviel an das Finanzamt bezahlt werden muss und somit eher eine Rückzahlung der zuviel einbezahlten Steuern anstatt einer Nachzahlung ansteht. Da das Finanzamt freistellt, ob man diese mögliche Rückzahlung mit der Lohnsteuererklärung beantrage möchte, entfällt in der Steuerklasse 4 auch die Pflicht zur Abgabe einer Lohnsteuererklärung am Ende des Jahres.

Die Steuerklasse 4 empfiehlt sich somit vor allem für Ehepaare, die annähernd gleichviel verdienen.

Wichtig: Falls die Ehepartner keinen gemeinsamen Haushalt führen (somit dauerhaft getrennt leben), einer der Ehepartner im Ausland lebt und somit nicht seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland mit einem gemeinsamen Haushalt hat, oder einer der Partner aus anderen Gründen nicht unbeschränkt steuerpflichtig ist, so kann nicht die Steuerklasse 4 (sowie 3 oder 5) in Anspruch genommen werden.