- Steuerncheck.net - https://www.steuerncheck.net -

Steuerliche Änderungen 2011

Das deutsche Steuerrecht ist im Grunde im stetigen Wandel begriffen – so ist es kaum verwunderlich, dass auch für das Jahr 2011 einige Änderungen in Kraft getreten sind, die Arbeitnehmer, Unternehmer oder auch Rentner bzw. allgemein steuerpflichtige Personen beachten sollten. 2011 ist deswegen auch gesondert zu betrachten, weil einige Übergangsregelungen gelten.

2012 wird die elektronische Lohnsteuerkarte in Deutschland endgültig eingeführt, die letzten Lohnsteuerkarten wurden jedoch 2009 verschickt. Sie gelten für das Jahr 2010, der Lohnsteuerabzug im Jahr 2011 erfolgt entsprechend ohne Lohnsteuerkarte. Trotzdem darf die Lohnsteuerkarte 2010 noch nicht vernichtet und muss aufgehoben werden, bis Elsterlohn II eingeführt wurde.

Steuerliche Änderungen 2011 haben sich ebenso bei der Regelung der Fahrtenbuchmethode ergeben: Entsprechend der neu verfassten Lohnsteuer-Richtlinien dürfen bei der als Ersatz zur 1% Regelung genutzten Fahrtenbuch Methode nur noch die Kosten geführt werden, die der Arbeitgeber ersetzt, außer Ansatz hingegen bleiben laufende Aufwendungen des Arbeitnehmers.

Mit dem Jahr 2011 werden auch Unfallkosten, die auf dem Weg zur Arbeit oder nach hause entstanden sind, nicht mehr in die Gesamtkosten mit einbezogen, sondern müssen gesondert erfasst werden. Unfallkosten, die der Arbeitgeber trägt, müssen entsprechend in voller Höhe als geldwerter Vorteil, der aus der Firmenwagenüberlassung resultiert, erfasst werden. Weiterhin in die Gesamtkosten beim Firmenwagen mit einbezogen werden Reparaturkosten, die einen Betrag von 1.000 Euro brutto nicht übersteigen, und dienen damit einer Vereinfachungsregelung.

Ebenso ergaben sich für 2011 auch steuerliche Änderungen bei den Fortbildungskosten: die alte Regelung besagte, dass Fortbildungen, bei denen die Rechnung auf den Namen des Arbeitnehmers ausgestellt sind und auch auf dessen Rechnung erbracht wurde, wobei nachfolgend eine Erstattung der Kosten durch den Arbeitgeber teilweise oder ganz stattfand, einen Werbungskostenersatz und damit auch einen steuerpflichtigen Lohn darstellen. Diese Regelung wurde für das Jahr 2011 nun gekippt, die Rechnungsübernahme stellt kein Ausschlusskriterium mehr dar.

Weitere Neuigkeiten bei den Lohnsteuer Richtlinien für das Jahr 2011 gibt es bei den Beherbergungsleistungen bzw. die Bewirtung der Arbeitnehmer, die Regelungen wurden gelockert. So besteht nun nicht mehr zwingend die Anforderung, dass die Buchung von Übernachtung plus Frühstück durch den Arbeitgeber stattfinden muss, auch der Arbeitnehmer selbst darf buchen.

Außerdem gilt der Ansatz des so genannten Sachbezugswerts nun nicht mehr nur für das Frühstück, sondern für alle Mahlzeiten, egal ob Frühstück, Mittagessen, Zwischenmahlzeit oder Abendessen, die im Zuge einer beruflichen Auswärtstätigkeit stattfinden.