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Existenzgründung: Im Businessplan steuerliche Einflüsse auf die Liquiditätsplanung berücksichtigen

Die Basis einer erfolgreichen Existenzgründung ist ein gut ausgearbeiteter Businessplan. Während sich das Thema Steuern sparen erfahrungsgemäß bei Existenzgründern großer Beliebtheit erfreut sind sich viele Existenzgründer leider weniger darüber im klaren, dass steuerliche Aspekte einen nachhaltigen Einfluss auf ihre Liquiditäsplanung haben können. Beim Verfassen eines Businessplan sollten Existenzgründer deshalb unbedingt berücksichtigen, dass sie dem Finanzamt unter Umständen Geld vorstrecken müssen oder zu einem späteren Zeitpunkt noch Zahlungen an das Finanzamt fällig werden. Sonst drohen Liquiditätsengpässe, die eine sehr teure Finanzierung – und im schlimmst Fall die Insolvenz des Unternehmens – zur Folge haben können.

Warum ein solider Businessplan für eine Existenzgründung unerlässlich ist

Ein Businessplan analysiert alle wesentlichen Aspekte einer Existenzgründung und beschreibt detailiert das Vorgehen bei ihrer Umsetzung. In den Kapiteln eines Businessplans wird die Geschäftsidee beschrieben, der dafür vorhandene Markt analysiert, die Umsätze prognostiziert, die Kosten abgeschätzt, Gewinne vorhergesagt und das konkrete Vorgehen für die Existenzgründung geplant.

Ein besonderes Augenmerk im Businessplan liegt auf der Liquiditätsplanung, denn schließlich muss die Zahlungsfähigkeit eines Unternehmens jederzeit sicher gestellt sein. Eine Liquiditätsplanung im Businessplan sollte deshalb zum Beispiel auch berücksichtigen, dass zwischen dem Stellen der Rechnung an den Kunden und dem Zahlungseingang auf dem Konto mehrere Wochen bis Monate vergehen können.

Wie Steuern die Liquiditätsplanung im Businessplan beeinflussen können

Aber nicht nur diese zeitliche Verzögerung sollte in einem Businessplan berücksichtigt werden. Steuerzahlungen können dazu führen, dass ein Unternehmen Geld vom Finanzamt „geliehen“ bekommt (z.B. die Umsatzsteuer auf verkaufte Produkte und Dienstleistungen oder die Ergebnissteuern, die erst nach Abgabe der Steuererklärung fällig werden) oder dem Finanzamt Geld „leiht“ (z.B. die bezahlte Vorsteuer auf Investitionen). Besonders kritisch wird es für Existenzgründer wenn sie Umsatzsteuer für Rechnungen an Kunden an das Finanzamt abführen müssen, die von den Kunden noch gar nicht beglichen wurden.
Deshalb sollte man den Zeitpunkt der Zahlungsströme an das Finanzamt in der Liquiditätsplanung eines Businessplans unbedingt berücksichtigen wie zum Beispiel:

1. Soll/Ist Versteuerung der Umsatzsteuer

Bei der Sollversteuerung ist die Umsatzsteuer bereits auf vereinbarte Entgelte fällig. Die Umsatzsteuer muss also bereits auf gestellte Rechnungen bezahlt werden, unabhängig davon, ob der Kunde die Rechnung bei Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gezahlt hat oder nicht. Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst dann fällig, wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat. Unter Liquiditätsaspekten ist eine Ist-Versteuerung deshalb von Vorteil. Allerding ist nicht jedes Unternehmen berechtigt eine Ist-Versteuerung zu beantragen; die Regelungen dafür stehen in §20 UStG.

2. Ergebnissteuern

Die Ergebnissteuern werden erst nach Abgabe der Steuererklärung fällig, d.h. Die Steuern auf den erwirtschafteten Gewinn werden erst mit erheblicher Verzögerung eingezogen. Da die Höhe dieser Steuern auch abhängig von den ausgewiesenen Aufwendungen ist sollte auf jeden Fall asureichend Liquidität für die Begleichung dieser Steuerschuld eingeplant werden.

3. Zeitlicher Verzug der Umsatzsteuerzahlungen

Die Umsatzsteuer wird entweder monatlich, quartalsweise oder jährlich mit dem Finanzamt abgerechnet. Die Vorsteuer auf Investitionen bekommt man von dem Finanzamt im schlimmsten Fall also erst nach einem Jahr zurück erstattet. Da in der Umsatz- und Investitionsplanung in Nettobeträgen gerechnet wird, ist die Verzögerung der Umsatzsteuererstattung in der Liquiditätsplanung zu berücksichtigen.

Im Zweifel beim Verfassen eines Businessplans rechtzeitig kompetenten Rat über steuerliche Auswirkungen der Liquiditätsplanung im Businessplan einholen

Im Zweifel sollte ein Existenzgründer rechtzeitig beim Verfassen des Businessplans kompetenten Rat einholen welchen Einfluß die Zahlungsströme an das Finanzamt auf seine Liquiditätsplanung haben. Das sollte am besten vor der Gründung und vor dem Gespräch mit der Bank über die Finanzierung geschehen.

Aber natürlich sollte sich ein Existenzgründer auch darüber im klaren sein, dass steuerliche Aspekte nur ein Kriterium für das Verfassen eines Businessplans sind. Ebenso wichtig sind in einem Businessplan ein gutes Verständnis über den Markt, prognositziert Umsätze und die Kosten. Weitere Informationen zum Erstellen eines Businessplans finden Sie auf dem Existenzgründerportal existXchange.de unter dem Heading Businessplan.