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Steuern, Beiträge und Gebühren: diese Abgaben haben Sie als Selbstständiger

Viele, die sich selbstständig machen wollen, haben keine klare Vorstellung davon, welche Abgaben auf sie zukommen. Das liegt auch an der großen Vielfalt. Steuern, Beiträge und Gebühren fallen im Zusammenhang mit unterschiedlichen Anlässen an. Dabei kommt es häufig auch auf die Art der selbstständigen Tätigkeit an. Für jeden Selbstständigen stellt sich die Lage etwas anders dar. An dieser Stelle soll ein Überblick über die wichtigsten Abgaben erfolgen, mit denen Sie rechnen müssen.

Steuern – Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer

Als Selbstständiger erzielen Sie Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewerbebetrieb. Dieses Einkommen unterliegt der Einkommensteuer, wenn Sie mehr als das Existenzminimum verdienen. Besteuerungsgrundlage ist der Gewinn. Er wird bei Freiberuflern und Kleingewerbetreibenden im Rahmen einer einfachen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt. Für Kaufleute besteht Buchführungspflicht. Hier erfolgt die Gewinnermittlung im Rahmen des Jahresabschlusses. Die Steuerhöhe richtet sich nach den allgemeinen Einkommensteuertabellen. Dabei sind auch andere steuerpflichtige Einkünfte zu berücksichtigen. Zusätzlich kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent dazu. Sind Sie GmbH-Gesellschafter, wird der Gewinn auf der GmbH-Ebene besteuert. Hier fällt Körperschaftsteuer als spezifische Einkommensteuer an.

Wenn Sie einen Gewerbe betreiben, unterliegen Sie zusätzlich der Gewerbesteuer. Kapitalgesellschaften, Personen- und Einzelunternehmen im Sinne des HGB sind davon automatisch betroffen. Die Gewerbesteuerpflicht gilt dagegen nicht für freiberufliche Tätigkeiten. Besteuerungsgrundlage ist der Gewerbeertrag. Dabei handelt es sich im Prinzip um einen modifizierten Gewinn. Beim Gewerbeertrag wird nämlich auch ein Teil der Schuldzinsen wie Gewinn berücksichtigt. Die Gewerbesteuer ist eine Gemeindesteuer. Jede Kommune legt über Hebesätze die Steuerhöhe selbst fest. Wie viel Sie zahlen müssen, hängt von Ihrem Standort ab.

Wer als Selbstständiger Lieferungen und Leistungen erbringt, ist in der Regel umsatzsteuerpflichtig – es sei denn, Sie sind Kleinunternehmer und erzielen Umsätze unterhalb der relevanten Umsatzgrenzen. Von der Umsatzsteuerpflicht gibt es nur wenige Ausnahmen, zum Beispiel für Versicherungsvermittlung oder ärztliche Leistungen, informiert das Gründer-Portal www.gruendercheck.com. Wenn Sie Umsatzsteuer zahlen müssen, dürfen Sie Vorsteuer bei bezogenen Lieferungen und Leistungen abziehen. Dadurch ist die Umsatzsteuer im Wesentlichen ein durchlaufender Posten, der aber einen nicht unerheblichen administrativen Aufwand verursacht.

Abgaben – vor allem als Sozialabgaben relevant

Auch als Selbstständiger sind Sie verpflichtet, sich krankenzuversichern. Sie haben dabei die Wahl, ob Sie eine private Krankenversicherung abschließen oder freiwillig Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein wollen. Wofür Sie sich auch entscheiden, die Beiträge dazu müssen Sie zu hundert Prozent selbst tragen. Da Sie „Ihr eigener Chef“ sind, kann es hier natürlich keine Arbeitgeberbeiträge oder -zuschüsse geben.

Bezüglich der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt es Ihnen freigestellt, ob Sie sich im jeweiligen gesetzlichen System absichern wollen. Wenn Sie darauf verzichten, ist auf jeden Fall eine private Vorsorge zu empfehlen – bei der Altersvorsorge zum Beispiel über eine private Rentenversicherung. Ausnahmen gelten für selbstständige Künstler im Sinne des Künstlersozialgesetzes. Hier besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung wie bei Arbeitnehmern. Viele Freiberufler müssen sich in berufsständischen Vesorgungswerken rentenversichern. Es kommt also bei den Sozialabgaben auf die Art der Selbstständigkeit an, welche Beiträge Sie zahlen müssen.

Sonstigen Gebühren und Beiträge – nicht zu vernachlässigen

Last but not least fallen im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit auch Gebühren an. Bereits die Anmeldung eines Gewerbes ist gebührenpflichtig. Als Gewerbetreibender oder Handwerker müssen Sie Mitglied einer Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer sein. Kammerpflichtmitgliedschaften bestehen auch bei vielen freien Berufen, zum Beispiel bei Ärzten, Architekten, Rechtsanwälten usw.. Hierfür sind Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Darüber hinaus können im Zusammenhang mit der laufenden Betriebs- und Geschäftstätigkeit eine Vielzahl an öffentlichen Gebühren entstehen. Die Bandbreite reicht von Rundfunkgebühren über Müllgebühren bis hin zu Notargebühren bei Grundstückstransaktionen.

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